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100 Euro Scheine und das Paragraph-Zeichen

Abmahnung von der Kanzlei H.P.R. – Heinrich, Partner, Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main für Herrn Oomen für den Liegesack “Lamzac“.

Mai 17, 2016

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwältin Melanie Simone Fischer, LL.M., Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, mithin der gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Michael Heinrich und Karsten Schröder unterhaltene Kanzlei H.P.R. vor.

 

Die Kollegin monierte darin die Verletzung gewerblicher Schutzrechte und macht urheberechtliche Ansprüche für Ihre Mandantschaft geltend. Die Abmahnung richtet sich an Verkäufer von so genannten Liegesäcken, vergleichbar mit Produkten wie “Gojoy“ und “Kaisr“.

Die Kollegin teilt mit, dass Herr Oomen Liegesäcke vertreibe. Für diese bestünde eine Priorität und eine Anmeldung als Geschmacksmuster läge vor. Es werden zahlreiche Anlagen überreicht.

In erster Linie gilt das Interesse dem Unterlassen des Inverkehrbringens mit Luft gefüllter Liegen. Zudem soll Auskunft über den Umfang der Schutzrechtsverletzung erfolgen, und ein Anerkenntnis bezüglich der Kostentragung bei einem angenommenen Streitwert von 100.000,00 Euro abgegeben werden.

Wir können auf Grund der unklaren Rechtssituation nur dringend davon abraten, die geforderte Unterlassungserklärung entsprechend dem der Abmahnung beiliegenden Muster ungeprüft zu unterzeichnen.

Sie sollten sich im Fall einer solchen Abmahnung umgehend von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen.

Gerne können Sie auch uns kontaktieren.

Bildnachweis: pixabay.com

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