Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht

Bundesgerichtshof sieht erstmals grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Thermofenstertechnik.

Juni 28, 2023

Betroffene Kunden kommen nach aktueller Rechtsprechung des BGH gegenüber Autoherstellern, die ihre Dieselfahrzeuge mit der sogenannten Thermofenstertechnik ausgerüstet haben, nun grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Abgase nur in einem kleinen Temperaturbereich gesetzeskonform gereinigt werden.

In diesem Fall stünde Käufern solcher Fahrzeuge ein Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zu.

Der BGH hob bei diversen Verfahren, an denen mehrere Autohersteller, wie Mercedes, Volkswagen und Audi, beteiligt waren, die Urteile auf und verwies die Verfahren zurück an die Berufungsgerichte. Diese müssen nun die Haftungsfragen weiter aufklären. 

Es sei an den Autoherstellern, das ordnungsgemäße Funktionieren eines sogenannten Thermofensters nachzuweisen.

Thermofenster sorgen dafür, dass die betroffenen PKW nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoffgrenzwerte für Stickoxyd nach den gesetzlichen Normen einhalten. Bei zu hohen und zu nie-drigen Temperaturen wird die Abgasreinigung durch die verbaute Software gedrosselt. Die Hersteller ha- ben sich stets darauf zurückgezogen, dass dies angeblich dem Motorenschutz dienen soll,  jedoch  sind  in zahlreichen Fällen die Temperaturbereiche viel zu eng gewählt, in denen die Abgasreinigung korrekt abläuft.

Nun können betroffene Verbraucher also einen Teil des Kaufpreises von den Herstellern zurückerhalten,  die in ihren Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung, wie eben das sogenannte Thermofenster, ver- baut haben.

Mit den jüngsten Urteilen vom 26.06.2023 ändert der BGH damit seine Rechtsprechung grundsätzlich. Denn ursprünglich war der BGH stets davon ausgegangen, dass hinsichtlich des Verbaus eines Thermo- fensters nur von Fahrlässigkeit und nicht von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auf Seiten der Hersteller ausgegangen werden könne; die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung jedoch Voraus- setzung für die von den betroffenen Verbrauchern geltend gemachten Ansprüchen sei. Der übergeord- nete Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jedoch im März dieses Jahres entschieden, dass ein Ent- schädigungsanspruch auch schon bei bloßer Fahrlässigkeit bestehen müsse.

Ob und für wen es sich nun tatsächlich lohnt, seine Ansprüche gegenüber den diversen Automobilher- stellern geltend zu machen, bleibt abzuwarten. Der Bundesgerichtshof kündigte an, dass auch der Nut- zungswert des Fahrzeugs etwaig bestehenden Schadenersatzansprüchen des Betroffenen entgegenge- halten werden müsse. Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt.

Sie haben Fragen zum Thema Dieselskandal? 

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Klagen gegen diverse Automobilhersteller mit Erfolg für unsere Mandanten geführt. Rufen Sie uns also einfach an!

Bildnachweis: GettyImages/sefaozel

Aktuelles

Mehr Chancen für Arbeitnehmer: Der Bundesrat stimmt dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung“ zu

11. August 2023

Am 07.Juli 2023 hat der Bundesrat dem neuen „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ zugestimmt, welches unter anderem eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld vorsieht. Durch das Gesetz sollen Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erhalten. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Ausbildungsgarantie[..] weiterlesen »

Bundesgerichtshof sieht erstmals grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Thermofenstertechnik.

28. Juni 2023

Betroffene Kunden kommen nach aktueller Rechtsprechung des BGH gegenüber Autoherstellern, die ihre Dieselfahrzeuge mit der sogenannten Thermofenstertechnik ausgerüstet haben, nun grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Abgase nur in einem kleinen Temperaturbereich gesetzeskonform gereinigt werden. In diesem Fall stünde Käufern solcher Fahrzeuge ein Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zu. Der BGH hob bei diversen Verfahren, an[..] weiterlesen »

Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes: Behörden dürfen Radfahren trotz Alkoholkonsum nicht verbieten.

14. Juni 2023

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 17. April 2023 (Az.11 BV 22.1234) entschieden: Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt, und dem deswe- gen der Führerschein entzogen wurde, darf in Zukunft trotzdem weiter mit erlaubnisfreien Gefährten, wie dem Fahrrad oder dem E-Scooter, unterwegs sein. Wie begründet der BayVGH diese Entscheidung? Die[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!