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Abgas aus einem Auspuff

Diesel-Abgasskandal: Mit VW ist noch nicht alles verjährt

Januar 15, 2019

Der Dieselskandal hat in den letzten Monaten weiter um sich gegriffen. Autokonzernen konnte eine Reihe von Manipulationen zur Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte für Abgasemissionen nachgewiesen werden. Waren zuerst Fahrzeuge des Herstellers Volkswagen betroffen, mussten nach und nach auch andere namhafte Marken gravierende Verfehlungen in der Produktion eingestehen – und dafür Schadensersatz leisten.

So musste etwa die VW AG im Rahmen des Dieselskandals, nachdem dieser 2015 ans Licht kam, für Bußgelder, technische Umrüstungen und Entschädigungen bisher mehr als 27 Milliarden Euro aufbringen. Mehr als 300.000 betroffene Endkunden schlossen sich zudem bis Ende 2018 mit einer Sammelklage zusammen, um von der VW AG wegen der manipulierten Abgassteuerung Schadensersatz zu fordern. Aktuell kämpfen auch die Käufer anderer Automarken, deren Fahrzeuge mit Manipulationssoftware ausgestattet wurden, um ihr Recht.

Im Dezember rief die VW-Tochter Audi im Zusammenhang mit dem Dieselskandal weitere 64.000 Fahrzeuge zurück. Auch zahlreiche Mercedes-Modelle, etwa Fahrzeuge der C-, E- und S-Klasse, der Vito sowie die G-Klasse (GLC und ML), sind betroffen. Obwohl BMW lange Zeit beteuerte, im Gegensatz zu vielen Konkurrenten keine illegalen Emissionsmanipulationen vorgenommen zu haben, musste das Münchner Autounternehmen im letzten Jahr ebenfalls Fehler in der Abgasaffäre einräumen. Und auch Porsche hatte bereits im Sommer 2017 Fahrzeuge der Modellreihe Cayenne wegen einer beanstandeten illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen müssen.

Die Liste vom Dieselskandal betroffener Autohersteller und -marken ist also lang. Endkunden, die manipulierte Fahrzeuge erworben haben, sollten aktuell versuchen, von den entsprechenden Herstellern Schadensersatz zu fordern und sich dementsprechend anwaltliche Unterstützung suchen. Sollten Sie als Dieselfahrer durch den Abgasskandal betroffen sein, können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an uns wenden! Wir vertreten bereits zahlreiche Betroffene.

Bildnachweis: gettyimages/gabort71

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