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Kanzlei Zöller klärt auf: Daimler im Abgasskandal

Mercedes GLK 220 CDI: Ein neuer Diesel-Abgasskandal bei Daimler

Juni 25, 2019

Der Abgasskandal weitet sich aus. Dieses Mal wird der Daimler AG vorgeworfen, mit dem Mercedes GLK 220 CDI ein Modell auf den Markt gebracht zu haben, dessen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Software verfälscht wurden. 60.000 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015 sind betroffen. Gegen Daimler wird nun aufgrund des Fundes einer illegalen Abschaltungsanlage, die die Abgaswerte verfälscht, ermittelt.

Der Vorwurf

Der Stickoxidausstoß sei durch eine verdächtige Software-Funktion nach unten reguliert worden, die mithilfe der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden – allerdings nur im Prüfzyklus und nicht im realen Straßenverkehr, wodurch der Grenzwert des Stickoxid-Ausstoßes unter normalen Bedingungen nicht eingehalten werde. Mit Hilfe von Softwareupdates soll Daimler schon versucht haben, diese Funktion unbemerkt wieder zu entfernen. Das Unternehmen streitet diese Behauptung ab.

Betroffene Motoren des Abgasskandals sind der OM 642 und der OM 651 (EURO 5). Bereits im vergangenen Jahr sind mehrere Fahrzeugmodelle dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch die unzulässige Abschalteinrichtung aufgefallen. Durch weitere Untersuchungen des SUV-Modells GLK 220 CDI wurden die Vermutungen weiter verstärkt. Dies ist nicht der erste Abgasvorwurf, mit dem Daimler belastet wurde.

Allein in Deutschland mussten bereits 280.000 Fahrzeuge durch unzulässige Abschalteinrichtungen zurückgerufen werden. Die Vorwürfe, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, werden von Daimler zwar bestritten, einen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge führen sie jedoch trotzdem durch.

Was zu beachten ist

Betroffene sollten die möglichen Ansprüche der Rückabwicklung des Kauf- oder Leasingvertrages dringend anwaltlich prüfen lassen. Dies sollte möglichst vor der Durchführung einer etwaigen “Nachbesserung“ durch ein Software-Update durch die Daimler AG erfolgen, da ein Nachjustieren seitens Daimler dazu führen kann, dass von dort fortgesetzt Schadensersatzansprüche negiert werden.

Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen haben die Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer streitigen Auseinandersetzung mit der Daimler AG zu tragen.

Jüngst hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die vorsätzliche Manipulation von Abgasanlagen zur Verfälschung von Abgaswerten eben zu einem Rückabwicklungsanspruch des betroffenen Fahrzeugeigentümers führt, der sich wiederum lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dies bedeutet auch für die aktuelle Situation und betroffene Daimler-Kunden, dass ggf. der Kauf- oder Leasingvertrag gänzlich bei Zahlung einer Nutzungsentschädigung rückabgewickelt werden kann.

Sie sollten mithin sehr zeitnah prüfen, ob auch Sie betroffen sind, und sich in diesem Fall umgehend anwaltlichen Rat einholen.

Bildnachweis: pixabay.com

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