Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
Taschenrechner und Unterlagen

Kostenübernahme durch den Vermieter bei eigenmächtiger Mängelbeseitigung durch den Mieter?

Juni 28, 2016

Der Bundesgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 16. Januar 2008 (Aktenzeichen: VIII ZR 222/06) entschieden, dass Mieter, die einen Mangel an ihrer Wohnung beseitigen (lassen), ohne den Vermieter vorher in Verzug zu setzen, keinen Anspruch auf den Ersatz ihrer Auslagen haben. Der Bundesgerichtshof hat damit die bisher gültige Rechtssprechung bestätigt. Im vorliegenden Fall hatten die Parteien im Mietvertrag vereinbart, dass die Heizung dringlich zu kontrollieren sei. Der Mieter ließ in Eigenregie zwei Ausdehnungsgefäße und alle Heizkörperventile austauschen und einen Außenwasseranschluss legen. Der Installateur verlangte die Zahlung der Arbeiten und klagte diese beim Mieter erfolgreich ein.

Daraufhin forderte der Mieter diese vom Vermieter zurück. Der BGH widersprach hier jedoch und begründete, dass ein derartiger Anspruch voraussetzt, dass sich der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug befindet. Dazu müsse dem Vermieter genügend Zeit eingeräumt werden, sich von dem Mangel und seinen Ursachen zu überzeugen sowie Beweise zu sichern. Der Vermieter hat außerdem das Recht, den Mangel selbst beseitigen zu lassen, um Mietminderung oder Schadenersatzansprüchen seitens des Mieters zu entgehen. Indem der Mieter in Eigenregie handelte, war der Vermieter ungerechtfertigt schlechter gestellt.

Für eine Reparatur in Eigenregie ist nur in Notsituationen mit einer Erstattung der Kosten zu rechnen, etwa wenn die Heizung im Winter ausfällt.

Bildnachweis: pixabay.com

Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!