ORGANSPENDE – DIE ERWEITERTE WIDERSPRUCHSLÖSUNG

Das Gesundheitsministerium stößt die Debatte zur Organspende neu an. Seit dem 01. November 2012 gilt in Deutschland beim Thema Organspende die Entscheidungslösung. Diese besagt: Es dürfen nur Organe entnommen werden, wenn die Person zu Lebzeiten einer Spende auf dem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung zugestimmt hat. Die Krankenkassen informieren regelmäßig zum Thema Organspende, um eine unabhängige Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu fällen. In Deutschland ist die Zahl an Organtransplantationen im Jahr 2017 auf ein historisches Tief gefallen (2765 Organtransplantationen). Grund genug für den deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn das Thema im Bundestag neu anzustoßen und einen neuen Gesetzentwurf, „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“, vorzulegen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Organisation von Organspenden zu verbessern und die Bedingungen für Krankenhäuser zu verbessern. Zusätzlich wird über die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung zur Organspende debattiert. Die erweiterte Widerspruchslösung Bei der Widerspruchslösung muss die Person zu Lebzeiten klar „Nein“ zur Organspende gesagt und das dokumentiert haben. Ansonsten können die Organe nach dem Ableben entnommen und transplantiert werden. Die erweiterte Widerspruchslösung gibt zusätzlich den Angehörigen die Möglichkeit, über eine Organspende des Verstorbenen zu entscheiden. In Ländern, in denen diese Lösung gilt, wie z.B. Frankreich und Österreich, sind deutlich mehr Organspenden zu verzeichnen. Ist die erweiterte Widerspruchslösung mit deutschem Recht vereinbar? Im deutschen Rechtsverständnis bedeutet Schweigen weder „Ja“ noch „Nein“. Keine Aussage zur Organspende zu machen, kann also bislang nicht als Zustimmung gewertet werden. Wenn die erweiterte Widerspruchslösung im Bundestag beschlossen werden soll, müssten insoweit erst einmal weitere gesetzliche Regelungen angepasst werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ein Gesetz, das eine Widerspruchslösung im Bereich der Organspende vorsieht, so schnell nicht eingeführt werden kann und mithin noch einiger Debatten im Bundestag bedürfen wird.