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zwei Hände. Ein jüngerer und ein älterer Mensch unterzeichnen ein Dokument

Pflichtteil im Erbfall – in welchen Fällen kann er entzogen werden?

Mai 17, 2019
In einem Testament kann ein Angehöriger grundlos enterbt werden. Er oder sie hat dann trotzdem Anspruch auf einen gewissen Pflichtteil. Unter gewissen Umständen kann jedoch selbst dieser Pflichtteil entzogen werden. Bei einem Berliner Testament werden im Falle des Todes eines Elternteils zunächst die Kinder enterbt, sodass der Ehepartner Alleinerbe ist. Erst wenn dieser auch verstirbt, erben die Kinder. Wenn ein Angehöriger im Testament aktiv enterbt wird, beträgt der ihm zustehende Pflichtteil die Hälfte von dem, was er gesetzlich erben würde. Auch Schenkungen an Dritte mit Ausnahme des Ehepartners oder Ehepartnerin, die vor weniger als zehn Jahren ausgeführt wurden, sind in der Berechnung für den Gesamtnachlass enthalten. Diesen Pflichtteil muss der Angehörige aktiv bei den anderen Erben einfordern, da er nicht im Erbschein vermerkt wird. Bei einem Mord an den Eltern erbt der Mörder nichts; das legt das Gesetzt in § 2339 BGB fest. Aber die betroffenen anderen Abkömmlinge müssen im Rahmen einer Anfechtung aktiv werden und gegen den Mörder binnen eines Jahres vorgehen. Es gibt aber auch andere, weniger schwerwiegende Fälle, in denen einem nahen Angehörigen der Pflichtteil schon durch den Erblasser entzogen werden kann. Zum Beispiel, wenn der Angehörige eine vorsätzliche Straftat begangen hat und er dafür mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder er wegen einer ähnlichen Tat in einer psychiatrischen Klinik oder Entziehungsanstalt untergebracht worden ist. Außerdem kann der Pflichtteil gemäß § 2333 BGB entzogen werden, wenn der Erb(teil)berechtigte den Erblasser, dessen Ehepartner oder ähnlich dem Erblasser nahestehende Person nach dem Leben trachtet oder sich eines Verbrechens gegen die vorgenannten Personen schuldig gemacht hat. Dies sind jedoch nahezu die einzigen Fälle, in denen der Pflichtteil aktiv entzogen werden kann. Schließlich wird nach § 2337 BGB der Pflichtteil dann nicht mehr entzogen, wenn der Erblasser dem Erbteilberechtigten im Nachgang verziehen hat. Bildnachweis: gettyimages/RichLegg

Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

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