Der Musikverlag Wixen Music Publishing aus den USA fordert 1,6 Milliarden Dollar von Spotify. Der aus Schweden stammende Streamingdienst ist mit 140 Millionen Nutzern der weltweit größte Anbieter für Musikstreaming. Die Klage beruht darauf, dass Spotify knapp 11.000 Songs verbreitet habe, ohne Lizenzen für dies zu besitzen, also mithin ohne die Verlage und Songschreiber zu vergüten. Bereits im vergangenen Jahr wurden Beschwerden über eine unrechtmäßige Verwendung der Lieder laut. Spotify reagierte, indem ein Fond von über 43 Millionen Dollar zur Entschädigung eingerichtet wurde, um eine Sammelklage der Künstler zu vermeiden. Der Verlag Wixen sieht diese Zahlung jedoch als unzureichend und fordert nun 150.000 Dollar für jeden Song, der nach ihrer Einschätzung ohne rechtmäßige Lizenz verbreitet wurde.
Für die verwendeten Lieder ist Spotify zum einen verpflichtet, die Plattenfirmen zu bezahlen, zum anderen hat der Streamingdienst aber auch Verpflichtungen gegenüber den Verlagen und Autoren. In den USA müssen diese in erster Linie nur über die Nutzung ihres Liedes informiert werden, aber auch das kann aufwendig sein, da es nicht immer einfach ist, die Texter und Komponisten oder in Einzelfällen auch deren Rechtsnachfolger ausfindig zu machen.
Laut Spotify war eine andere Firma, die Harry Fox Agency, für die Autorenrechte zuständig. Allerdings argumentiert Wixen, dass Spotify bewusst gewesen sei, dass die Kapazitäten der Firma nicht ausreichen gewesen seien, um sich hinreichend um die Lizenzen zu kümmern. Spotify stellte im Gegenzug in Frage, ob Wixen überhaupt berechtigt sei, im Namen der Künstler zu klagen.
Die Klage kommt für den Streaminganbieter zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da Spotify laut Medienberichten für 2018 geplant hatte, an die Börse zu gehen. Die geforderte Entschädigung in Milliardenhöhe stellt nun ein großes Risiko für diesen Schritt dar.
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Nicht nur in den Wintermonaten kommt es vermehrt zu Krankheitsfällen – auch psychische Leiden, Burnout oder Depression bedingen immer öfter lange Fehlzeiten bei Arbeitnehmern. Viele Arbeitgeber sehen bei diesen Veränderungen rot, in vielen Fällen folgt die krankheitsbedingte Kündigung.
Doch ist diese rechtsgültig?
Ob diese Konsequenz gerechtfertigt ist, hängt oftmals von individuellen Faktoren ab. Generell gilt jedoch: Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund und oftmals lohnt sich eine Klage. Das deutsche Arbeitnehmerschutzgesetz wirkt dabei als schützende Instanz, die eine krankheitsbedingte Suspendierung der Betroffenen für die Arbeitgeber erschwert.
Wann ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit rechtsgültig?
Damit eine Kündigung im Krankheitsfall als rechtsgültig angesehen wird, müssen drei Grundbedingungen erfüllt sein. Anfangs muss eine Negativprognose vorliegen: Für den Betroffenen ist eine Genesung in den nächsten zwei Jahren nicht zu erwarten. Darüber hinaus muss der Ausfall des Mitarbeiters einen dauerhaften Schaden für den Betrieb bedingen. Anfallende Überstunden für Kollegen, oder das Anlernen von Vertretern wären kostenreiche Konsequenzen, die der Ausfall des Betroffenen mit sich bringt. Ein weiterer Faktor, der bei einer Kündigung gegeben seien muss, ist die Abwägung aller Interessen durch den Arbeitgeber. Die Suspendierung aus Krankheitsgründen darf nicht rein wirtschaftlichen Interessen entsprechen. Auch die aktuelle Lebenssituation des Mitarbeiters muss berücksichtigt werden. Wichtige Einflüsse auf die Rechtsgültigkeit haben dabei beispielsweise Alter, Familienstand oder eventuell vorhandene Unterhaltungslasten.
Aus Arbeitnehmer-Sicht: Lohnt sich die Klage?
Obwohl die Bedingungen von Fall zu Fall variieren, ist eine Klage bei einem Großteil der Fälle sinnvoll. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kündigung aus Krankheitsgründen legitim. Dies umfasst nicht nur Ausfälle wegen langandauernder Krankheiten, sondern auch kurze Krankheitsperioden, sowie die Minderung der Arbeitskraft durch Krankheit.
Vermehrt liegt der Grund der Krankheit auch im Umfeld der auszuführenden Arbeit selbst. Ob Rückenprobleme aufgrund des ständigen Sitzens vor dem Computer oder Depressionen bei zu maßlosen Anforderungen an den Mitarbeiter – gerade hier bietet sich eine Klage gegen den krankheitsbedingten Rauswurf an. Die fehlende Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen durch den Arbeitgeber lassen sich allerdings in nur wenigen Fällen vor Gericht nachweisen, daher gilt die Devise: Vorbeugen, statt später die Nachsicht zu haben. Es bietet sich insoweit an, regelmäßig Tagebuch über die Missstände am Arbeitsplatz zu führen und sich Zeugen hierfür zu merken.
Umgang mit anfallenden Gerichtskosten
Viele Gekündigte meiden jedoch eine Klage nach dem Rauswurf. Der Grund: Angst vor hohen Kosten. Der ehemalige Mitarbeiter hat mit vielen Problemen zu kämpfen. Kein Job und damit auch kein geregeltes Einkommen schüren die Furcht einer Verschuldung bei hohen Gerichtskosten. Generell sind die Rechtsanwaltshonorare in Deutschland gesetzlich festgelegt und stehen dabei in Relation zu dem Streitwert des individuellen Falles. Dieser entspricht circa dem dreifachen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. In vielen Angelegenheiten wird auch die Rechtsschutzversicherung wirksam, oder dem Mandanten steht die Prozesskostenhilfe zu, die vorab bei dem zuständigen Gericht beantragt werden kann. So kann auch bei geringem Einkommen eine Klage angegangen werden.
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