Der Abgasskandal weitet sich aus. Dieses Mal wird der Daimler AG vorgeworfen, mit dem Mercedes GLK 220 CDI ein Modell auf den Markt gebracht zu haben, dessen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Software verfälscht wurden. 60.000 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015 sind betroffen. Gegen Daimler wird nun aufgrund des Fundes einer illegalen Abschaltungsanlage, die die Abgaswerte verfälscht, ermittelt.

Der Vorwurf

Der Stickoxidausstoß sei durch eine verdächtige Software-Funktion nach unten reguliert worden, die mithilfe der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden – allerdings nur im Prüfzyklus und nicht im realen Straßenverkehr, wodurch der Grenzwert des Stickoxid-Ausstoßes unter normalen Bedingungen nicht eingehalten werde. Mit Hilfe von Softwareupdates soll Daimler schon versucht haben, diese Funktion unbemerkt wieder zu entfernen. Das Unternehmen streitet diese Behauptung ab.

Betroffene Motoren des Abgasskandals sind der OM 642 und der OM 651 (EURO 5). Bereits im vergangenen Jahr sind mehrere Fahrzeugmodelle dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch die unzulässige Abschalteinrichtung aufgefallen. Durch weitere Untersuchungen des SUV-Modells GLK 220 CDI wurden die Vermutungen weiter verstärkt. Dies ist nicht der erste Abgasvorwurf, mit dem Daimler belastet wurde.

Allein in Deutschland mussten bereits 280.000 Fahrzeuge durch unzulässige Abschalteinrichtungen zurückgerufen werden. Die Vorwürfe, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, werden von Daimler zwar bestritten, einen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge führen sie jedoch trotzdem durch.

Was zu beachten ist

Betroffene sollten die möglichen Ansprüche der Rückabwicklung des Kauf- oder Leasingvertrages dringend anwaltlich prüfen lassen. Dies sollte möglichst vor der Durchführung einer etwaigen “Nachbesserung“ durch ein Software-Update durch die Daimler AG erfolgen, da ein Nachjustieren seitens Daimler dazu führen kann, dass von dort fortgesetzt Schadensersatzansprüche negiert werden.

Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen haben die Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer streitigen Auseinandersetzung mit der Daimler AG zu tragen.

Jüngst hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die vorsätzliche Manipulation von Abgasanlagen zur Verfälschung von Abgaswerten eben zu einem Rückabwicklungsanspruch des betroffenen Fahrzeugeigentümers führt, der sich wiederum lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dies bedeutet auch für die aktuelle Situation und betroffene Daimler-Kunden, dass ggf. der Kauf- oder Leasingvertrag gänzlich bei Zahlung einer Nutzungsentschädigung rückabgewickelt werden kann.

Sie sollten mithin sehr zeitnah prüfen, ob auch Sie betroffen sind, und sich in diesem Fall umgehend anwaltlichen Rat einholen.

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Der Dieselskandal hat in den letzten Monaten weiter um sich gegriffen. Autokonzernen konnte eine Reihe von Manipulationen zur Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte für Abgasemissionen nachgewiesen werden. Waren zuerst Fahrzeuge des Herstellers Volkswagen betroffen, mussten nach und nach auch andere namhafte Marken gravierende Verfehlungen in der Produktion eingestehen – und dafür Schadensersatz leisten.

So musste etwa die VW AG im Rahmen des Dieselskandals, nachdem dieser 2015 ans Licht kam, für Bußgelder, technische Umrüstungen und Entschädigungen bisher mehr als 27 Milliarden Euro aufbringen. Mehr als 300.000 betroffene Endkunden schlossen sich zudem bis Ende 2018 mit einer Sammelklage zusammen, um von der VW AG wegen der manipulierten Abgassteuerung Schadensersatz zu fordern. Aktuell kämpfen auch die Käufer anderer Automarken, deren Fahrzeuge mit Manipulationssoftware ausgestattet wurden, um ihr Recht.

Im Dezember rief die VW-Tochter Audi im Zusammenhang mit dem Dieselskandal weitere 64.000 Fahrzeuge zurück. Auch zahlreiche Mercedes-Modelle, etwa Fahrzeuge der C-, E- und S-Klasse, der Vito sowie die G-Klasse (GLC und ML), sind betroffen. Obwohl BMW lange Zeit beteuerte, im Gegensatz zu vielen Konkurrenten keine illegalen Emissionsmanipulationen vorgenommen zu haben, musste das Münchner Autounternehmen im letzten Jahr ebenfalls Fehler in der Abgasaffäre einräumen. Und auch Porsche hatte bereits im Sommer 2017 Fahrzeuge der Modellreihe Cayenne wegen einer beanstandeten illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen müssen.

Die Liste vom Dieselskandal betroffener Autohersteller und -marken ist also lang. Endkunden, die manipulierte Fahrzeuge erworben haben, sollten aktuell versuchen, von den entsprechenden Herstellern Schadensersatz zu fordern und sich dementsprechend anwaltliche Unterstützung suchen. Sollten Sie als Dieselfahrer durch den Abgasskandal betroffen sein, können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an uns wenden! Wir vertreten bereits zahlreiche Betroffene.

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