In der uns vorliegenden Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104 aus 10711 Berlin für die DigiRights Administration GmbH wird behauptet, dass angeblich Titel der German Top 100 Single Charts über das P2P-Netzwerk Bittorrent unter Verletzung etwaiger Urheberrechte der Künstler öffentlich zugänglich gemacht worden seien.
Auffällig an der Abmahnung ist, dass in dem Aktenzeichen der Kanzlei des Herrn Rechtsanwalt Daniel Sebastian bereits die Formulierung “Top100“ enthalten ist. Es ist daher von breitgesteuerten Abmahnungen durch den Kollegen auszugehen.
Wir können nur empfehlen, dass in dem Abmahnschreiben enthaltene Angebot auf einen angeblich “günstigen“ Vergleich nicht ohne fachanwaltliche Prüfung zu akzeptieren, insbesondere nicht die geforderte Unterlassungserklärung ohne Prüfung zu unterzeichnen.
Grundsätzlich geben wir zu uns vorgelegten Abmahnschreiben unsere kostenlose Ersteinschätzung ab.
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Der Kollege Daniel A. Loschelder aus der Kanzlei Loschelder-Leisenberg aus München mahnt derzeit für seinen Mandanten, Herrn Olaf Nimtz, Helmstedter Straße 1d, 39167 Irxleben, Angebote im Warensegment “Computerzubehör und Elektronikartikel“, die auch Herr Nimtz über seine Internetseite www.io-schield.de vertreiben soll, ab.
Mit der uns vorliegenden Abmahnung wird der Vertrieb solcher Produkte in einem angeblich gewerblichen Ausmaß ohne das Vorhalten einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung (Impressum), einer Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und das Vorgeben eines privaten Verkaufs, obwohl angeblich gewerblich gehandelt würde, moniert.
Für die Abmahnung, der eine sehr weitreichende Unterlassungserklärung als Muster beigefügt ist, veranschlagt der Kollege Loschelder von der Kanzlei Loschelder-Leisenberg aus München einen Streitwert von 20.000,00 Euro, sodass von dem Abgemahnten 984,60 Euro zum Ausgleich der angeblich angefallenen Kosten gefordert werden.
Aus unserer Sicht sollte keinesfalls ohne fachanwaltliche Überprüfung die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, insbesondere, da die Grenzen zwischen einem privaten Handel und einer gewerblichen Tätigkeit fließend sein können.
Zu uns vorgelegten Abmahnungen geben wir grundsätzlich eine kostenlose Ersteinschätzung ab.
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