Der Münchner Autobauer BMW ist bisher der einzige Konzern gewesen, der noch nicht in den Abgasskandal verwickelt war. Das hat sich nun geändert. Rund 11.400 Automobile sollen betroffen sein. Bei einer Razzia im März 2018 sind die Konzernzentrale sowie das Forschungs- und Innovationszentrum in München und das Dieselmotorenwerk in Steyr, Österreich durchsucht worden.
Firmenvertreter von BMW hatten zugegeben, dass in den Modellen 750 3.0 Diesel Euro 6 und M550 3.0 Diesel Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingebaut worden seien. Dies sei aber keine böse Absicht, sondern lediglich ein Versehen gewesen. Die Software sei ursprünglich für die SUV-Modelle X5 und X6 entwickelt und durch einen Irrtum in den anderen Modellen eingebaut worden. Dadurch funktioniert die Abgasreinigung bei den beiden 5er- und 7er-Modellen nicht mehr korrekt, was zu einem erhöhten Abgasausstoß führt.
Aufgrund dieses Irrtums bestreitet BMW, in die Diesel-Affäre verwickelt zu sein, da keine absichtliche Manipulation vorliegen würde. Weiterhin führte der Konzern aus, dass der erhöhte Abgasausstoß ohnehin ein Nachteil für BMW sei, da bei Prüfungen schlechte Werte gemessen würden und davon niemand profitieren könne. Die betroffenen Modelle sind allesamt von BMW zurückgerufen worden, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag für technische Änderungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorgelegt.
In den USA liegt zwischenzeitlich eine Sammelklage auf Schadensersatz durch die Kanzlei Hagens Berman und eine weitere Sozietät gegen BMW vor. Zehntausende Fahrzeuge der Modelle X5 und 330d, die zwischen 2009 und 2013 verkauften worden sind, sollen auf der Straße einen Schadstoffausstoß haben, der die US-Grenzwerte um das bis zu 27-fache übersteige. Auch dies liegt an einer Software, die die Emissionswerte laut BMW irrtümlich verändert. Die Kläger sprechen hingegen von Manipulation. Der Konzern hat sich noch nicht konkret zur Klage aus New Jersey geäußert, beharrt aber darauf, nicht manipuliert zu haben.
Sollten auch Sie von der Dieselproblematik bei BMW betroffen sein, sollten Sie schleunigst anwalt-lich die Ihnen zustehenden Rechts und Ansprüche prüfen lassen. Der VW-Dieselskandal hat gezeigt, dass erhebliche finanzielle Verluste bei einer Weiterveräußerung der betroffenen Fahrzeuge drohen.
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil von 25. März 2014 (Az. X ZR 94/12) entschieden, dass der Schenker seine Schenkung wirksam widerrufen kann.
Im vorliegenden Fall hatte ein Sohn von seiner Mutter ein Wohnhaus erhalten, bei der der Mutter ein lebenslanges Wohnrecht in allen Räumen zustand. Der Sohne hatte seine Mutter anschließend gegen deren Willen nach einem Sturz in einer Pflegeeinrichtung für Demenzkranke unterbringen lassen. Er hatte sich dabei auf eine notariell beurkundete General- und Betreuungsvollmacht berufen.
Diese Vollmachten wurden von der Mutter anschließend widerrufen. Sie konnte ihre eigene Pflege in ihrem Haus organisieren. Sie widerrief außerdem die Schenkung nach § 530 BGB wegen groben Undanks, die das BGH-Urteil nun bestätigte.
Es muss bei einem solchen Widerruf einer Schenkung objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere und in subjektiver Hinsicht vorliegen, die jeglich Form von Dankbarkeit ausschließt, die der Schenker zurecht erwarten kann. Im vorliegenden Fall wurden sowohl der Wille der Mutter als auch deren persönliche Autonomie vom Sohn nicht respektiert.
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