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Überstunden: Riskieren Sie nicht, unbezahlte Arbeit für Ihren Arbeitgeber zu leisten!

April 26, 2017

Das müssen Sie beachten, um für Ihre geleisteten Überstunden den gerechten Ausgleich zu erhalten:

Durchschnittlich beträgt die Arbeitszeit in Deutschland 37,5 Stunden. Dabei sieht die Realität ganz anders aus: Die Deutschen arbeiten im Schnitt drei Stunden pro Woche länger für Ihren Arbeitgeber. In vielen Fällen werden Überstunden vergütet, jedoch leisten immer noch viele Arbeitnehmer Überstunden ohne jeden Ausgleich.

Grundsätzlich regelt der Arbeitsvertrag, wie viele Arbeitsstunden zu welchem Lohn von dem Arbeitnehmer zu leisten sind. Der Arbeitnehmer ist prinzipiell nicht verpflichtet, mehr Stunden zu verrichten, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Jedoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Ausnahmefällen Überstunden anordnen, beispielsweise bei wichtigen betrieblichen Interessen. Solche Ausnahmen liegen bei außergewöhnlichen Krankheitswellen oder anderen Betriebsstörungen vor. Überstunden können ebenfalls vom Arbeitgeber angefordert werden, wenn etwa Firmenaufträge nicht rechtzeitig erfüllt werden können und das zu einer Vertragsstrafe oder Verlust eines sehr wichtigen Auftraggebers führen würde. Im Fall solcher Ausnahmefälle kann die Verweigerung von Überstunden auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So kann der Arbeitgeber etwa eine Abmahnung aussprechen, die im Wiederholungsfall zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang auch die tariflichen Regelungen, sowie im Arbeitsvertrag aufgenommene Vereinbarungen zu berücksichtigen. Auf jeden Fall müssen Überstunden, auch wenn vertraglich hierzu nichts ausdrücklich geregelt ist, vom Arbeitgeber vergütet werden, soweit sie durch diesen angeordnet waren – bzw. mit Wissen und / oder Duldung des Arbeitgebers erfolgt sind. Ohne Vorlage dieser Voraussetzungen ist der Arbeitgeber hingegen nicht verpflichtet, etwaige Überstunden zu vergüten. Daraus stellt sich die Frage nach einem Nachweis von Überstunden.

Um den Beweis führen zu können, sollten geleistete Überstunden regelmäßig vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden. Bei der Verweigerung einer Bestätigung durch den Arbeitgeber reicht es im Übrigen nicht aus, die bloße Aufzeichnung der Überstunden durch den Arbeitnehmer nachzuweisen. Dieser muss zudem die Hintergründe für die jeweiligen Überstunden darlegen (BAG, Urteil v. 23.09.2015, AZ: 5 AZR 767/13). Im besten Fall sollte auch die während der Überstunden geleistete Arbeit dokumentieret werden, um nicht zu riskieren, die Überstunden schlussendlich nicht ausgeglichen zu bekommen.

Hinsichtlich des Ausgleichs von Überstunden gilt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur auf einen Freizeitausgleich verweisen, wenn dies im jeweiligen Arbeitsvertrag so geregelt worden ist, bzw. der Arbeitnehmer dem nachträglich zustimmt.

Allgemein ist zu beachten, dass die Arbeitszeit in Deutschland nach den gesetzlichen Regelungen acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten darf, wobei diese acht Stunden durchschnittlich gelten. Das bedeutet, dass die tatsächliche Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich verlängert werden kann, soweit innerhalb von sechs Kalendermonaten die Arbeitszeit im Durchschnitt nicht von den vorgeschriebenen acht Stunden pro Werktag abweicht.

Bildnachweis: pixabay.com

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