Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht

Urlaubsansprüche verjähren nur noch, wenn der Arbeitgeber darauf hinweist

Dezember 27, 2022

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 entschieden, und somit die europäische Rechtsprechung bestätigt, dass Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nur noch verjähren können, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten zuvor auch darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der verfallen könnte.

Unterbleibt ein solcher Hinweis, können Urlaubsansprüche aus früheren Jahren fortgesetzt vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden. Auf die übliche 3-jährige Verjährung nach nationalem Recht können sich Arbeitgeber fortan nur noch berufen, wenn ein Hinweis auf einen möglichen Urlaubsverfall tatsächlich erfolgt ist.

Nicht entschieden hat das Bundesarbeitsgericht hingegen, ob für unter Umständen jahrelang zurückliegende Urlaubsansprüche im Nachgang auch Abgeltungsansprüche, sprich die Abgeltung von Urlaubsanspruch in Geld, vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

Es bleibt abzuwarten, ob sich aus dieser Entscheidung perspektivisch eine größere Klagewelle ergibt. Jedenfalls werden künftige arbeitsgerichtliche Verfahren im Kündigungsschutz unweigerlich vermehrt das Thema Urlaub und insoweit noch bestehende Ansprüche zum Thema haben.

Bei etwaigen Fragestellungen zum Thema bzw. zu aktuell anstehenden Arbeitsgerichtsverfahren sind wir Ihnen behilflich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Bildnachweis: gettyImages/RogerStuder

Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!