Dann steht Ihnen zumindest der sogenannte Pflichtteil zu und die Erben müssen an Sie einen zu bestimmenden Geldbetrag zahlen. Dieser Pflichtteil sichert enterbeten Kindern, Ehegatten und ggf. den Eltern des Verstorbenen die Mindesteilhabe am Nachlass.
Dann muss der letzte Wille des Verstorbenen eruiert werden, und zwar allein durch rechtlich anerkannte Methoden im Rahmen der Testamentsauslegung. Profitieren Sie dabei von der langjährigen Praxiserfahrung unserer Anwälte, die Ihnen die für Sie optimale Strategie entwickeln. Ausschließlich fundiertes Fachwissen garantiert insbesondere bei Erbstreitigkeiten die höchste Beratungsqualität.
Das gilt schließlich auch, wenn es Ihnen um die maßgeschneiderte Konzipierung Ihres eigenen Testaments geht. Gerade diese bedarf einer weitreichenden Erfahrung, schon um späteren Konflikten weitestgehend vorzubeugen.
Dann steht Ihnen zumindest der sogenannte Pflichtteil zu und die Erben müssen an Sie einen zu bestimmenden Geldbetrag zahlen. Dieser Pflichtteil sichert enterbeten Kindern, Ehegatten und ggf. den Eltern des Verstorbenen die Mindesteilhabe am Nachlass.
Dann muss der letzte Wille des Verstorbenen eruiert werden, und zwar allein durch rechtlich anerkannte Methoden im Rahmen der Testamentsauslegung. Profitieren Sie dabei von der langjährigen Praxiserfahrung unserer Anwälte, die Ihnen die für Sie optimale Strategie entwickeln. Ausschließlich fundiertes Fachwissen garantiert insbesondere bei Erbstreitigkeiten die höchste Beratungsqualität.
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