Gewerblicher Rechtsschutz

Ihr Anwalt in Münster: Infos zu Abmahnungen in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Ideenschutz, Kopierschutz etc.

Der Wettbewerb zwischen Mitbewerbern am Markt wird in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das UWG, reguliert.

Traditionell wird danach der deutsche Markt – im Gegensatz zu den Märkten vieler anderer europäischer Mitgliedstaaten – zu einem großen Teil durch die Markteilnehmer selbst, sprich die Mitbewerber, eigenhändig reguliert. Die sich im Wettbewerb unlauter verhaltenden Mitbewerber können also durch ein eigeninitiiertes, privatrechtliches Vorgehen, d.h. im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und ggf. anschließenden zivilrechtlichen Klage, zur Einhaltung der Marktverhaltensregeln angehalten werden. – Haben Sie als gewerblicher Händler eine Abmahnung durch einen Konkurrenten erhalten? Dann ist es das Wichtigste, besonnen und angemessen zu reagieren, da jeder Fehler ab jetzt sehr viel Geld oder gar die gewerbliche Existenz kosten kann.

Rechtsanwalt Markus Zöller LL.M. ist Fachanwalt fürGewerblichen Rechtsschutz.

Als Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat unsere Kanzlei eigens für diese Fälle ein Not-Informationsportal eingerichtet, auf dem Sie alle relevanten Hinweise für das weitere Vorgehen finden:  Wir rufen Sie in spätestens 24 Stunden nach Kontaktaufnahme zurück!

Anders gestaltet sich der Fall, wenn Sie als gewerblicher Händler durch einen Konkurrenten am Markt gezielt behindert werden, dieser ggf. sogar Unwahrheiten über Ihr Unternehmen verbreitet oder sich unlautere Wettbewerbsvorteile durch die Ersparung von Kosten verschafft, etwa, wenn dieser dem Verbraucher im Rahmen seines Angebots gezielt Fehlinformationen zukommen lässt, wie beispielsweise eine falsche  Belehrung zum Widerrufsrecht im Fernabsatz, mittels fehlerhafter Preisangaben und durch Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), oder mittels unzureichender Hinweise auf die Produktbeschaffenheit, wie durch Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011) oder die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung  (EnVKV).

Häufig kommt es auch vor, dass sich Mitbewerber einfach Ihre urheberrechtlich geschützten Fotografien, Ihre Corporate Identity bzw. Ihr Logo, Ihre Designs oder Grafiken aneignen und damit Ihren Handel ganz erheblich beeinträchtigen.

Gerade in diesen Fällen sind wir als Fachkanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz Ihr langjährig erfahrener Partner.

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