Vertragsrecht

Das Vertragsrecht umfasst die rechtliche Absicherung durch professionelle Vertragsgestaltung und/oder Vertragsprüfung.

Verträge sollten dem geschäftlichen Erfolg und Schutz dienen

Wir tragen dafür Sorge.

Als erfahrene Rechtsanwälte, mit einem Focus u.a. auf das Vertragsrecht, bietet unsere Kanzlei in der Innenstadt und ihre Anwälte ihren Mandanten bundesweite Beratung zum Thema Vertragsrecht auch Höchstniveau. Wir gestalten, prüfen und verhandeln Verträge. Im Streitfall übernehmen wir zudem die rechtliche Vertretung bei allen vertraglichen Auseinandersetzungen.

Dabei gibt es eine Vielzahl von Vertragstypen in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten.

Unser Portfolio umfasst:

  • Die Verhandlung, Prüfung, Gestaltung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Verträgen.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei etwaigen vertraglichen Auseinandersetzungen.
  • Die Durchsetzung von Vertragsaufhebungen, etwa durch Rücktritt, Anfechtung, Widerruf und/oder Kündigung.
  • Die Prüfung, Durchsetzung und/oder Abwehr von vertraglichen Ausgleichsansprüchen.
  • Die Prüfung, Durchsetzung und/oder Abwehr von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen.
  • Die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Werksverträgen, Dienstleistungsverträgen sowie die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder deren Prüfung auf Wirksamkeit.

In Deutschland steht das Thema “Vertrag“ unter dem Stichwort der Privatautonomie, was bedeutet, dass die Vertragsparteien grundsätzlich den Inhalt ihrer Verträge jeweils frei gestalten und entscheiden können, mit wem Verträge abgeschlossen werden sollen.

Diese sogenannte Vertragsfreiheit hat allerdings auch Grenzen. Verträge dürfen nach den Regelungen des BGB weder sittenwidrig sein noch dürfen sie gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Gerade im Rahmen der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die als Muster und Rahmenvertrag gewertet werden können, gibt es weitere gesetzliche Einschränkungen zu beachten.

Verträge legen die jeweils individuellen Rechte und Pflichten von Vertragspartnern fest und dienen der Rechtsicherheit. Möglichkeiten und Probleme rund um die Auslegung einzelner Vertragsklauseln können jedoch leicht zu Streitigkeiten der Parteien führen. Diese gilt es zu vermeiden bzw. im Streitfall sollte eine möglichst ökonomische und kostengünstige Lösung gefunden und durchgesetzt werden.

Dies übernehmen wir für unsere Mandanten.

Rund um das Thema Vertragsrecht kontaktieren Sie uns.

Nutzen Sie gerne dazu unsere Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung.

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Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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