Verlassen Sie sich nicht auf die Ausführungen der Versicherungen. Diese haben stets ein monetäres Eigeninteresse und sind nicht verpflichtet, Sie zu beraten. Führen Sie daher niemals die Schadensregulierung Ihrer Unfallsache alleine durch. Holen Sie sich den fachkundigen Rat von Ihrem Rechtsanwalt, um bares Geld zu sparen. Fachkundigen Beistand erfahren Sie bei uns auch in allen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wurden Sie “geblitzt“? Droht Ihnen gar ein Fahrverbot? Statistisch können bei jedem zweiten Bußgeldbescheid Mängel im Messverfahren, Verfahrensfehler oder die Verjährung festgestellt werden.
Dies gelingt aber nur durch die ausgiebige Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und die darin enthaltenen Meß- und Polizeiprotokolle. Vertrauen Sie dabei auf Ihren Rechtsanwalt, der für Sie Akteneinsicht bei der Behörde nimmt und die Angelegenheit für Sie optimal zum Abschluss bringt. Auch bei allen Verkehrsrechtsfragen gilt: Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist bei uns stets kostenlos.
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