Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
Ein extravaganter blauer Stuhl, daneben eine Kommode und daneben eine große Vase

Abmahnung der Firma Fritz Hansen A/S aus Dänemark durch die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm aus Hamburg

Juni 27, 2016

Die Firma Fritz Hansen A/S aus Dänemark mahnt über die hamburgische Kanzlei Harte-Bavendamm, den Vertrieb angeblicher Designkopien von Sitzmöbeln des Designers Arne Jacobsen ab. Nach den Ausführungen in der Abmahnung seien die Nutzungsrechte an verschiedenen Designs von Sitzmöbeln, wie dem Egg Chair, dem Swan Chair und dem Stuhl “3107“ auf die Fritz Hansen A/S aus Dänemark übergegangen, die die Urheberrechte nun verwalte.

Sollten auch Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, können wir Ihnen nur anraten, in keinem Fall die geforderte Unterlassungserklärung ohne eine vorherige Konsultation eines im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts zu unterzeichnen.

Die zuständigen Landgerichte setzen für Designkopien im Zusammenhang mit entsprechenden Urheberrechtsverstößen die Streitwerte überwiegend sehr hoch an, sodass eine ganz erhebliche Kostengefahr mit einer etwaig falschen Reaktion auf eine solche Abmahnung verbunden ist.

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz verfügt Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M., über eine weitreichende und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen, urheberrechtlichen, bzw. designrechtlichen Abmahnungen, und hilft Ihnen im Fall einer Abmahnung, wie der oben dokumentierten, gerne weiter. Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung, soweit Sie uns die betreffende Abmahnung per E-Mail zukommen lassen oder uns einfach anrufen.

Bildnachweis: pixabay.com

Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!