URTEIL DES BAYRISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFES: BEHÖRDEN DÜRFEN RADFAHREN TROTZ ALKOHOLKONSUM NICHT VERBIETEN.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 17. April 2023 (Az.11 BV 22.1234) entschieden: Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt, und dem deswegen der Führerschein entzogen wurde, darf in Zukunft trotzdem weiter mit erlaubnisfreien Gefährten, wie dem Fahrrad oder dem E-Scooter, unterwegs sein.

Wie begründet der BayVGH diese Entscheidung?

Die Richter begründen dieses Urteil damit, dass die Regelung des § 3 der bundesweit geltenden Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) zu unbestimmt sei. Sie biete keine Grundlage, auch das Führen von Fahrererlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten. Hierbei beziehen die Richter sich explizit auf § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV.

Die Maßstäbe, die für Kraftfahrzeuge gelten, könnten aufgrund der unterschiedlichen Gefahrenpotenziale nicht auf Fahrräder, E-Scooter etc. angewendet werden. Das Fehlen rechtlicher Maßstäbe könne je- doch zu unverhältnismäßigen Verboten durch Verwaltungsbehörden führen, welche in der Konsequenz schwere Eingriffe in die allgemeine Handlungsfreiheit der Betroffenen darstellen würden.

Der BayVGH hat gegen diese Entscheidung die Revision zugelassen, sodass der unterlegene Freistaat Bayern gegen dieses Urteil noch das Rechtsmittel einlegen kann, wodurch dieses noch nicht rechtskräf- tig ist.

Die endgültigen Konsequenzen aus der dargelegten Entscheidung sind damit derzeit noch offen.

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