MEHR CHANCEN FÜR ARBEITNEHMER: DER DEUTSCHE BUNDESRAT STIMMT DEM „GESETZ ZUR STÄRKUNG DER AUS- UND WEITERBILDUNG“ ZU.

Am 07.Juli 2023 hat der Bundesrat dem neuen „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ zugestimmt, welches unter anderem eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld vorsieht.

Durch das Gesetz sollen Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erhalten. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung.

Ausbildungsgarantie

Da vielen jungen Menschen der Übergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung nicht direkt gelingt, sollen durch das Gesetz vorhandene und verbesserte Ausbildungsangebote optimierter an Jugendliche kommuniziert werden, sodass sie sich in ihrer Ausbildungssuche mehr unterstützt fühlen. Jedoch handelt es sich bei der Ausbildungsgarantie nicht um einen Rechtsanspruch.

Qualifizierungsgeld

Die Einführung eines Qualifizierungsgeldes soll die bisherige Weiterbildungsförderung Beschäftigter ergänzen. Sollte der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel drohen, kann das Geld zur Weiterbildung der Arbeitnehmer genutzt werden. In diesem Fall werden die Arbeitnehmer freigestellt und erhalten während der Weiterbildung das Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit.

Vorrausetzung der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Das neue Gesetz soll zudem die aktuell eher komplizierten Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung vereinfachen. Hierzu gehört vor allem, die Transparenz der Förderung zu erhöhen. Dies soll durch feste Fördersätze (je nach Betriebsgröße) und weniger Förderkombinationen gelingen.

Um Förderung in diesem Bereich zu erhalten, musste bislang nachgewiesen werden, dass die Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist oder die Weiterbildung in einem Engpassberuf stattfindet. Auf diese Voraussetzung wird nun künftig verzichtet.

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