Rechtsanwaltskanzlei Nimrod mahnt Down- und Uploads des Computerspiels Dungeons 4 ab.

Seit einigen Tagen erhalten wir Anrufe von Ratsuchenden – aus Münster und auch deutschlandweit -, die berichten, dass sie von der Rechtsanwaltskanzlei Nimrod aus Berlin – vertreten durch Rechtsanwalt Frederik Bockslaff – im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH wegen eines angeblichen Downloads bzw. der Verbreitung des Computerspiels Dungeons 4 im Internet abgemahnt wurden.

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte fordert für ihre Mandantin die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine pauschalierte Schadensersatzzahlung in Höhe von 850,00 Euro.

Dieser Schadensersatzbetrag umfasst sowohl den Schadensersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung als auch die Kosten der Anwaltskanzlei für die Abmahnung.

In der Abmahnung wird angedroht, dass bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist zur Zahlung und Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung unmittelbar gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte gibt an, die angebliche Rechtsverletzung über die IP-Adresse dem abgemahnten Anschlussinhaber zugeordnet zu haben und dies vor Gericht durch technische Auszüge und Zeugenaussagen beweisen zu können.

Nehmen Sie eine solche Abmahnung unbedingt ernst, falls auch Sie betroffen sind!

Im Fall einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung stehen dem betroffenen Urheber bzw. Rechteinhaber die in den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Nimrod dargelegten Rechte, insbesondere ein Unterlassungsanspruch, der nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, sowie diverse Schadensersatzansprüche, grundsätzlich zu.

Es ist zu bedenken, dass eine solche Unterlassungserklärung den Schuldner bis zu 30 Jahre bindet.

Oftmals sind die im Rahmen von urheberrechtlichen Abmahnungen vorgelegten Unterlassungserklärungen jedoch zu weit gefasst und bergen die Gefahr, bei späteren Wiederholungen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auszulösen.

Deshalb sollten Abmahnungen, wie aktuell von den Nimrod Rechtsanwälten in Bezug auf das Computerspiel Dungeons 4, von einem spezialisierten Fachanwalt im Detail geprüft und bewertet werden. Dieser sollte auch die Verhandlungen mit den gegnerischen Rechtsanwälten führen und auf eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hinwirken.

Oberstes Ziel bleibt es, eine wirtschaftliche Lösung zu erzielen, die die Angelegenheit möglichst glimpflich abschließend regelt.

WAS IST ZU TUN?

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Bitte nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu den abmahnenden Anwälten der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte, vertreten durch Rechtsanwalt Frederik Bockslaff, auf.
  3. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht, ohne diese gründlich prüfen zu lassen.
  4. Leisten Sie keine Zahlungen des geforderten Schadensersatzes, ohne anwaltliche Einschätzung.
  5. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Falls Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Downloads oder der angeblichen Verbreitung des Computerspiels Dungeons 4 der Kalypso Media Group GmbH von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Frederik Bockslaff und Kollegen, erhalten haben, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung oder eine individuelle Prüfung. Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M. ist spezialisierter Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz aus Münster. Wir beraten deutschlandweit.