In diesen Tagen erhalten alle vom Dieselskandal betroffenen VW-Kunden, die sich dem sog. Musterfeststellungsverfahren angeschlossen hatten, von der Volkswagen AG ein wichtiges Schreiben. Sie sollen einerseits prüfen, ob sie von dem Vergleich, den die Verbraucherzentrale in ihrem Namen mit der VW AG geschlossen hat, überhaupt betroffen sind, und wenn ja, andererseits, mit welcher Vergleichssumme sie aus dem Vergleich rechnen können.
Vor diesem Hintergrund stellen sich viele der Betroffenen aktuell die Frage, ob sie die ihnen zustehenden Rechte nicht doch lieber in einer weitergehenden individuellen Privatklage gegen die VW AG weiter verfolgen sollen, sei es, da das Angebot der VW AG zu niedrig erscheint – dies gerade vor dem Hintergrund der fortbestehenden Unsicherheiten bezüglich der Zulassung des betroffenen EA189-Motors wegen des insoweit noch anhängigen Verfahrens vor dem EUGH – oder da sie gar nicht von dem Vergleich betroffen sind, etwa weil sie nicht zu der betroffenen Käuferschicht gehören, die das Fahrzeug vor Ablauf des 31.12.2015 erworben hatten.
Aufgrund der mittlerweile nahezu einheitlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die sich im Gro gegen die VW AG gestellt haben, erscheint es in jedem Fall angezeigt, sehr zeitnah zu prüfen, ob man mit der nun ggf. wieder eröffneten Möglichkeit der eigenen privaten Klage gegen die VW AG nicht weitaus besser fährt.
Dies gilt besonders für Rechtschutzversicherte. In vielen Fällen bestand bei Abschluss des Kaufvertrages über das betroffene Fahrzeug eine Rechtsschutzversicherung, sodass ein eigener Prozess gegen die VW AG von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt wäre. Hier sollte ganz genau geprüft werden, ob man vom Vergleich etwaig gar nicht betroffen ist oder ob das Angebot der VW AG nicht ausreichend erscheint.
Die Prüfung des eigenen Falls sollte direkt nach Erhalt des Schreibens der VW AG durch einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt erfolgen.
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Verfahren gegen die VW AG, die Audi AG, die Mercedes Benz bzw. Daimler AG etc. geführt. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Problematiken im Zusammenhang mit dem sog. “Dieselskandal“ sowie aktuell mit dem Musterfeststellungsverfahren. Kontaktieren Sie uns jederzeit.