Mit blumigen Worten beschreibt die ShareWood Switzerland AG ihr Angebot eines angeblich lohnenden Öko-Investment:
„Als führender Hersteller hochwertiger Edelhölzer entlasten wir die Natur- und Regenwälder von übermäßigem Abbau und weiterer Rodung – verantwortungsvoll und nachhaltig. Wir machen Menschen zu Baumeigentümern und fördern die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gegenüber der Umwelt und unserem Planeten.“
Mit dieser Visionsbeschreibung verkaufte die ShareWood Switzerland AG seit 2017 im großen Stil Hölzer wie Eukalyptus-, Teak- und das schnell nachwachsende Balsaholz auf brasilianischen Plantagen. Geneigten Anlegern und Verbrauchern wird auch heute noch suggeriert, es seien, ökologisch sauber, ja gar mit klimaschützendem Gewissen satte Renditen zu erzielen. Anleger sollen gepflanzte oder noch zu pflanzende Bäume erwerben und nach 20 Jahren, nach dem Abholzen der Bäume, ihr Investment mit einer satten Rendite wieder ausbezahlt erhalten.
Laut eigenen Angaben der ShareWood Switzerland AG haben bereits über 2.000 Anleger, eine Vielzahl davon aus Deutschland, diesen Anpreisungen Glauben geschenkt.
Doch der Traum platzte.
So musste die ShareWood Switzerland AG bezüglich der von ihr vertriebenen, schnell nachwachsenden Hölzer, wie dem Balsaholz, ihren Anlegern mitteilen, dass die Preise “im Keller“ seien und diese Hölzer nun geschreddert werden sollen, Dies haben nicht alle Anleger auf sich sitzen lassen.
Unlängst hat das Landgericht Frankfurt auf die Klage eines Anlegers die ShareWood Switzerland AG – nach der Feststellung des deutschen Gerichtsstandes – nach deutschem Recht verurteilt, dem klagenden Anleger sein gesamtes Investment zurückzuerstatten.
Nach diesem Urteil sind die Verträge der ShareWood Switzerland AG widerrufbar und können rückabgewickelt werden.
Die auf die Investitionsverträge eingezahlten Beträge müssen in der Konsequenz dem Anleger nach erfolgtem Widerruf wieder ausbezahlt werden.
Sollten Sie Anleger des Angebotes der ShareWood Switzerland AG sein, sollten sie dringend prüfen, ob es nicht Zeit ist, Ihre Rechte ebenfalls gegenüber der ShareWood Switzerland AG durchzusetzen.
Keinesfalls sollten Sie das Angebot des Schredderns “Ihrer“ Bäume annehmen bzw. akzeptieren, da dieses gegebenenfalls Ihr Recht auf eine Rückabwicklung der Investmentverträge konterkarieren könnte.
Sollten auch Sie betroffen sein, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.