Nach einem Urteil des OLG Koblenz (Az.: 3 U 1288/13) müssen Fotos, die nicht den normalen Alltag eines Paares abbilden, nach einer Trennung der beiden auf Verlangen eines Partners gelöscht werden. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau Klage gegen ihren ehemaligen Partner eingereicht. Der als Fotograf tätige Mann sollte die intimen Fotos und Videos, die in der Beziehung entstanden waren, nicht weiterhin verwenden können.
Das Gericht gab ihr Recht und bestätigten damit das Urteil des Landesgerichts Koblenz. Andere Fotos aus dem Alltag wie etwa Urlaubsfotos müssen danach aber nicht gelöscht werden, vorausgesetzt, sie sind einvernehmlich entstanden. Bei erotischen oder intimen Fotos geht das Gericht jedoch davon aus, dass die Einwilligung des Abgebildeten nur solange besteht, wie auch die Beziehung andauert.