Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
Wohnmobil auf einer Straße mitten im Wald. Vogelperspektive

Abgasskandal: Erstes Urteil gegen Fiat

April 26, 2021

Auch die Wohnmobilbranche hat der Abgasskandal Mitte letzten Jahres erreicht.  

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und der Schwesterkonzern Iveco stehen seitdem unter Verdacht, Abgaswerte manipuliert zu haben. Zu Recht, wie sich nun herausstellte. Betroffen sollen Modelle der Abgasnorm Euro 5 und 6 sein.  

Das Landesgericht Koblenz verurteilte FCA (Fiat Chrysler Automobiles) vor einigen Wochen (01.03.2021) nun erstmals zu einer Schadensersatzzahlung von 52.484,21 € (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316/20). Grund der Klage: Das Wohnmobil des Klägers, ein Wohnmobil vom Typ Roller Team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS und einem Dieselmotor vom Typ Multijet (Hubraum 2,3 Liter), wurde so manipuliert, dass die vorgeschriebenen EU-Grenzwerte nur bis zu 22 Minuten nach Start des Motors eingehalten werden. Da der Testlauf des Abgasprüfstandes durchschnittlich 20 Minuten andauert, kann von einer absichtlichen Manipulation ausgegangen werden.  

Betroffen sollen bei Fiat und Iveco alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 und 6 der Baujahre zwischen 2014 und 2019 sein. Bei Wohnmobilen auf Fiat-Basis stehen folgende Motoren besonders im Fokus: 2  

• 1,3 Liter Multijet: 1,3 Liter 16V Multijet  

• 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter  

• 2,0 Liter Multijet: 2,0 Liter  

• 2,2 Liter Multijet   

• 2,3 Liter: 2,3 Liter Multijet  

• 3,0 Liter  

Was können Betroffene tun?  

Betroffene Wohnmobilbesitzer sollten den Schaden nicht auf sich sitzen lassen. Neben einem Wertverlust können kostenpflichtige Updates der Motorsteuerung auf die Besitzer zukommen. Im schlimmsten Fall droht gar die Stilllegung des Fahrzeuges oder das Verbot, etwa die Innenstädte zu befahren. 

Betroffenen wird empfohlen, sehr zeitnah den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen, um die Rückabwicklung des Kaufvertrages beim Hersteller – zwischenzeitlich aufgrund einer Fusion die STELANTIS N.V. – und/oder Nachbesserung und Schadensersatz beim Händler einzufordern.  

Bei Fragen beraten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Anliegen.  

Quellen:

ADAC (2021): Fiat: Verdacht der Dieselmanipulation, [online] https://www.adac.de/verkehr/ 1 abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/rechte-verbraucher/fiat-dieselmanipulation/ [letzter Zugriff: 30.03.2021]  

ADAC (2021): Fiat: Verdacht der Dieselmanipulation, [online] https://www.adac.de/verkehr/ 2 abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/rechte-verbraucher/fiat-dieselmanipulation/ [letzter Zugriff: 30.03.2021] 

Bildnachweis: GettyImages / AscentXmedia

Aktuelles

Mehr Chancen für Arbeitnehmer: Der Bundesrat stimmt dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung“ zu

11. August 2023

Am 07.Juli 2023 hat der Bundesrat dem neuen „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ zugestimmt, welches unter anderem eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld vorsieht. Durch das Gesetz sollen Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erhalten. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Ausbildungsgarantie[..] weiterlesen »

Bundesgerichtshof sieht erstmals grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Thermofenstertechnik.

28. Juni 2023

Betroffene Kunden kommen nach aktueller Rechtsprechung des BGH gegenüber Autoherstellern, die ihre Dieselfahrzeuge mit der sogenannten Thermofenstertechnik ausgerüstet haben, nun grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Abgase nur in einem kleinen Temperaturbereich gesetzeskonform gereinigt werden. In diesem Fall stünde Käufern solcher Fahrzeuge ein Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zu. Der BGH hob bei diversen Verfahren, an[..] weiterlesen »

Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes: Behörden dürfen Radfahren trotz Alkoholkonsum nicht verbieten.

14. Juni 2023

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 17. April 2023 (Az.11 BV 22.1234) entschieden: Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt, und dem deswe- gen der Führerschein entzogen wurde, darf in Zukunft trotzdem weiter mit erlaubnisfreien Gefährten, wie dem Fahrrad oder dem E-Scooter, unterwegs sein. Wie begründet der BayVGH diese Entscheidung? Die[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!