Bisher mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz lediglich Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Dies wird sich nun ändern, denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 entschieden: Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die komplette Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
Das Urteil wurde mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem „Stechuhrurteil“ (Az. C 55/18) des Europäischen Gerichtshofs, am 14.05.2019 begründet. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein System einzuführen, welches die Arbeitszeit der Arbeitgeber erfasst. Inken Gallner, Richterin und Präsidentin des höchsten Arbeitsgerichts, bestätigte dies in den Verhandlungen. Man fordert nun, dass sich das Deutsche Arbeitsrecht dem Europäischen Arbeitsrecht anpasst.
Das Urteil wurde gefällt, nachdem eine Klinik in Nordrhein-Westfalen bei einem Betriebsrat, ein Initiativrecht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems forderte, dies jedoch scheiterte.
Experten sind der Meinung, dass das BAG-Urteil jetzt große Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeitmodelle und auch auf das Homeoffice haben wird, da nun mehr Kontrolle nötig ist. Arbeitnehmer müssen zukünftig Arbeitsbeginn und -ende sowie die Pausen dokumentieren.
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