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Zwei Menschen sie mit einem Kugelschreiber auf ein Dokument zeigen

Befristete Arbeitsverträge weiter eingeschränkt

Juni 27, 2016

Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge nimmt in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig zu. Viele Beschäftige erreichen nicht die erhoffte feste Anstellung sondern bestenfalls eine erneute Befristung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits in einer Entscheidung vom 20.07.2012 die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von diesen sogenannten Kettenarbeitsverträgen verschärft. In seiner jüngsten Entscheidung hat das Gericht die Zulässigkeit von Befristungen weiter präzisiert.

Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz muss es nun nach Aussage des BAG einen Grund geben, der eine befristete Anstellung rechtfertigt. Dies könne etwa der vorübergehende Bedarf einer bestimmten Arbeitsleistung sein. Es muss demnach „mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht". Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Befristung unwirksam wird, wenn bei Vertragsabschluss vorherzusehen war, dass das Unternehmen die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers auch weiterhin und über die Befristung hinaus benötigt.

Bildnachweis: pixabay.com

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Mehr Chancen für Arbeitnehmer: Der Bundesrat stimmt dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung“ zu

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Am 07.Juli 2023 hat der Bundesrat dem neuen „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ zugestimmt, welches unter anderem eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld vorsieht. Durch das Gesetz sollen Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erhalten. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Ausbildungsgarantie[..] weiterlesen »

Bundesgerichtshof sieht erstmals grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Thermofenstertechnik.

28. Juni 2023

Betroffene Kunden kommen nach aktueller Rechtsprechung des BGH gegenüber Autoherstellern, die ihre Dieselfahrzeuge mit der sogenannten Thermofenstertechnik ausgerüstet haben, nun grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Abgase nur in einem kleinen Temperaturbereich gesetzeskonform gereinigt werden. In diesem Fall stünde Käufern solcher Fahrzeuge ein Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zu. Der BGH hob bei diversen Verfahren, an[..] weiterlesen »

Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes: Behörden dürfen Radfahren trotz Alkoholkonsum nicht verbieten.

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Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 17. April 2023 (Az.11 BV 22.1234) entschieden: Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt, und dem deswe- gen der Führerschein entzogen wurde, darf in Zukunft trotzdem weiter mit erlaubnisfreien Gefährten, wie dem Fahrrad oder dem E-Scooter, unterwegs sein. Wie begründet der BayVGH diese Entscheidung? Die[..] weiterlesen »

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