Die Anwälte U+C Rechtsanwälte – Anwaltskanzlei Urmann & Kollegen – mahnen zurzeit tausende private Streaming-Nutzer ab, die unter Redtube.com angeblich Filme der The Archive AG unter Verwendung des Zwischenspeichers ihres Computers angeschaut haben sollen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Titel “Miriam´s Adventures“, „Amanda´s Secrets“, „Dream Trip“, „Hot Stories“, „Glamour Show Girls“.
Uns leiten Betroffene Abmahnungen der The Archive AG zu, indem die Rechtsanwälte Urmann & Kollegen (U+C) den Abgemahnten vorwerfen, eine Urheberrechtsverletzung über das Portal www.redtube.com begangen zu haben.
Nach den Ausführungen der U+C Rechtsanwälte soll das Streamen des jeweiligen Filmwerkes aufgrund der angeblich technisch notwendigen Zwischenspeicherung auf dem Rechner des Nutzers ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG darstellen, welches ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber, hier der The Archive AG, zustehen würde.
Innerhalb kürzester Frist verlangen die U+C Rechtsanwälte vor diesem Hintergrund für ihre Mandanten, die The Archive AG, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Betrages von 250,00 Euro direkt an die The Archive AG.
Da das Streamen von Filmwerken im Internet zwar in das Vervielfältigungsrecht der Urhebers gemäß § 16 Abs. 1 UrhG eingreift, dieses im Endeffekt jedoch durch die Grenzen der Bestimmungen des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG und des § 44 a Nr. 2 UrhG gerechtfertigt erscheint, ist die Abmahnung, sowie insbesondere die massenweise vor dem Landgericht Köln durchgesetzte Herausgabe der zu den jeweiligen gehashten IP-Adressen gehörenden Adressdaten der Nutzer von redtube.com aus diesseitiger Sicht rechtlich sehr problematisch. Dies gilt insbesondere, da es sich bei redtube.com nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, insbesondere, weil dort keine gerade erst auf den Markt gekommenen DVDs/Blue-Rays oder gar aktuelle Kinofilme betrachtet werden können.
Es ist daher anzuraten, keine Unterlassungserklärung zu Händen der U+C Rechtsanwälte abzugeben, gerade da sodann jeder Klick auf einen Pornofilm im Internet zu einer Vertragsstrafe von bis zu 5.000,00 Euro führen kann.
Als Kanzlei mit umfangreicher Erfahrung im Bereich des Urheberrechts – Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M. ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz – können wir nur dringend anraten, die Abmahnung gleichwohl in jedem Fall ernst zu nehmen und die von den U+C Rechtsanwälten gesetzten Fristen einzuhalten. Dabei empfiehlt es sich, den Abmahnenden und auch die abmahnende Kanzlei nicht telefonisch zu kontaktieren.
Wir empfehlen vielmehr, durch die Beauftragung eines im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalts adäquat auf eine etwaige Abmahnung zu reagieren.
Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M. hilft Ihnen unverzüglich kompetent weiter.
Gerne können Sie uns auch diskret via E-Mail kontaktieren.
Weitere Informationen zum Thema Urheberrechtsverletzung finden Sie unter
www.abmahnungsretter.de
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Rechtsanwalt & Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Markus Zöller, LL.M.
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