IST DIE BENUTZUNG VON BLITZERWARNERN LEGAL?

Für Autofahrer gibt es durch technische Geräte die Möglichkeit, sich vor einer Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr warnen zu lassen. Doch sind solche Geräte überhaupt rechtlich zulässig? Navigationsgeräte und Organizer mit entsprechender Software sowie Smartphones mit installierten speziellen Apps können Fahrer informieren, wenn in der Nähe Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Grundsätzlich nutzen Polizei und Behörden im Straßenverkehr drei verschiedene Arten, um Geschwindigkeit zu messen: Die Messung durch Lichtschranken, durch Radar und durch Laser. Spezielle Geräte warnen KFZ-Fahrer vor Laser- und Radarmessungen nicht nur, sondern sind in der Lage, deren Frequenz zu stören, sodass keine Messung durchgeführt werden kann. Gemäß § 23 Abs. 1c StVO ist es jedem KFZ-Fahrer jedoch strikt untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, welches dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und/oder zu stören. Das heißt: Die Nutzung solcher Geräte im Auto ist strikt verboten, und sie dürfen auch nicht nutzungsbereit mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ggf. ein Punkt in Flensburg. Anders verhält es sich übrigens bei Warnungen über das Radio: Diese finden ortsunabhängig vom Fahrer statt, da die Platzierung der Messstelle nicht genau durchgegeben wird.