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Blitzer

Ist die Benutzung von Blitzerwarnern legal?

Oktober 4, 2018
Für Autofahrer gibt es durch technische Geräte die Möglichkeit, sich vor einer Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr warnen zu lassen. Doch sind solche Geräte überhaupt rechtlich zulässig? Navigationsgeräte und Organizer mit entsprechender Software sowie Smartphones mit installierten speziellen Apps können Fahrer informieren, wenn in der Nähe Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Grundsätzlich nutzen Polizei und Behörden im Straßenverkehr drei verschiedene Arten, um Geschwindigkeit zu messen: Die Messung durch Lichtschranken, durch Radar und durch Laser. Spezielle Geräte warnen KFZ-Fahrer vor Laser- und Radarmessungen nicht nur, sondern sind in der Lage, deren Frequenz zu stören, sodass keine Messung durchgeführt werden kann. Gemäß § 23 Abs. 1c StVO ist es jedem KFZ-Fahrer jedoch strikt untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, welches dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und/oder zu stören. Das heißt: Die Nutzung solcher Geräte im Auto ist strikt verboten, und sie dürfen auch nicht nutzungsbereit mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ggf. ein Punkt in Flensburg. Anders verhält es sich übrigens bei Warnungen über das Radio: Diese finden ortsunabhängig vom Fahrer statt, da die Platzierung der Messstelle nicht genau durchgegeben wird. Bildnachweis: pixabay.com

Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

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