Nicht nur in den Wintermonaten kommt es vermehrt zu Krankheitsfällen – auch psychische Leiden, Burnout oder Depression bedingen immer öfter lange Fehlzeiten bei Arbeitnehmern. Viele Arbeitgeber sehen bei diesen Veränderungen rot, in vielen Fällen folgt die krankheitsbedingte Kündigung.
Doch ist diese rechtsgültig?
Ob diese Konsequenz gerechtfertigt ist, hängt oftmals von individuellen Faktoren ab. Generell gilt jedoch: Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund und oftmals lohnt sich eine Klage. Das deutsche Arbeitnehmerschutzgesetz wirkt dabei als schützende Instanz, die eine krankheitsbedingte Suspendierung der Betroffenen für die Arbeitgeber erschwert.
Damit eine Kündigung im Krankheitsfall als rechtsgültig angesehen wird, müssen drei Grundbedingungen erfüllt sein. Anfangs muss eine Negativprognose vorliegen: Für den Betroffenen ist eine Genesung in den nächsten zwei Jahren nicht zu erwarten. Darüber hinaus muss der Ausfall des Mitarbeiters einen dauerhaften Schaden für den Betrieb bedingen. Anfallende Überstunden für Kollegen, oder das Anlernen von Vertretern wären kostenreiche Konsequenzen, die der Ausfall des Betroffenen mit sich bringt. Ein weiterer Faktor, der bei einer Kündigung gegeben seien muss, ist die Abwägung aller Interessen durch den Arbeitgeber. Die Suspendierung aus Krankheitsgründen darf nicht rein wirtschaftlichen Interessen entsprechen. Auch die aktuelle Lebenssituation des Mitarbeiters muss berücksichtigt werden. Wichtige Einflüsse auf die Rechtsgültigkeit haben dabei beispielsweise Alter, Familienstand oder eventuell vorhandene Unterhaltungslasten.
Obwohl die Bedingungen von Fall zu Fall variieren, ist eine Klage bei einem Großteil der Fälle sinnvoll. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kündigung aus Krankheitsgründen legitim. Dies umfasst nicht nur Ausfälle wegen langandauernder Krankheiten, sondern auch kurze Krankheitsperioden, sowie die Minderung der Arbeitskraft durch Krankheit.
Vermehrt liegt der Grund der Krankheit auch im Umfeld der auszuführenden Arbeit selbst. Ob Rückenprobleme aufgrund des ständigen Sitzens vor dem Computer oder Depressionen bei zu maßlosen Anforderungen an den Mitarbeiter – gerade hier bietet sich eine Klage gegen den krankheitsbedingten Rauswurf an. Die fehlende Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen durch den Arbeitgeber lassen sich allerdings in nur wenigen Fällen vor Gericht nachweisen, daher gilt die Devise: Vorbeugen, statt später die Nachsicht zu haben. Es bietet sich insoweit an, regelmäßig Tagebuch über die Missstände am Arbeitsplatz zu führen und sich Zeugen hierfür zu merken.
Viele Gekündigte meiden jedoch eine Klage nach dem Rauswurf. Der Grund: Angst vor hohen Kosten. Der ehemalige Mitarbeiter hat mit vielen Problemen zu kämpfen. Kein Job und damit auch kein geregeltes Einkommen schüren die Furcht einer Verschuldung bei hohen Gerichtskosten. Generell sind die Rechtsanwaltshonorare in Deutschland gesetzlich festgelegt und stehen dabei in Relation zu dem Streitwert des individuellen Falles. Dieser entspricht circa dem dreifachen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. In vielen Angelegenheiten wird auch die Rechtsschutzversicherung wirksam, oder dem Mandanten steht die Prozesskostenhilfe zu, die vorab bei dem zuständigen Gericht beantragt werden kann. So kann auch bei geringem Einkommen eine Klage angegangen werden.