NEUE RUNDE IM DIESELSKANDAL: VOLKSWAGEN ABERMALS IM FOKUS – ILLEGALE ABSCHALTEINRICHTUNG IM GOLF 7?

Im Dieselskandal zeichnet sich keine Verschnaufpause für den Autohersteller Volkswagen ab. Dieses Mal ist der VW Golf 7 TDI (Euro 6) ins Visier geraten, in dem der Motor EA 288 verbaut ist und der über eine sogenannte „Abschalteinrichtung“ verfügt. Bei dieser handle es sich, so das Landgericht Duisburg, um manipulierte Software, die nur vorgebe, der Wagen würde die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte einhalten.

Bereits Ende 2018 hätte VW nach Recherchen des SWR eingeräumt, beim Golf 7 TDI eine Abschalteinrichtung installiert zu haben, die in den Augen des Herstellers allerdings legal sei. Im Fokus der Diskussion steht die sogenannte Zykluserkennung, deren Vorhandensein in erster Instanz von VW bestritten wurde. Diese Zykluserkennung befähigt das Fahrzeug, zu erkennen, ob es sich gerade auf dem Prüfstand befindet, um dann Schadstoffwerte zu suggerieren, die im alltäglichen Fahrbetrieb überhaupt nicht erreicht werden können. Dadurch habe das Automodell vorgegeben, die Grenzwerte der Euro-6-Norm einhalten zu können.

Die Richter des Landgerichts Duisburg stuften diese Methode als vorsätzliche und sittenwidrige Handlung, und die verwendete Software damit als manipulierend ein (Landgericht Duisburg, Urteil vom 30.10.2018, Az.: 1 O 231/18). Aus diesem Grund müsse VW Klagenden den Kaufpreis des Wagens ersetzen. Gegen diese Auffassung legte der Konzern Berufung ein; das entsprechende Berufungsverfahren, für Dezember 2019 angesetzt, wurde bisher aus „unbekannten Gründen“ wiederholt verschoben.

Ein naheliegender Grund dafür könnte sein, dass sich VW mit dem Kläger auf einen Vergleich verständigt, und das entsprechende Fahrzeug zurückgekauft hat. Mehr als 650 Fahrzeugbesitzer, in deren Autos ein Dieselmotor EA 288 verbaut ist, fordern aktuell von VW Schadensersatz oder die Rücknahme des Wagens. Gleichzeitig will im Moment ein französisches Gericht vom Europäischen Gerichtshof entscheiden lassen, unter welchen Voraussetzungen eine „Abschalteinrichtung“ gegen europäisches Recht verstoße – aber auch hier wurde der angesetzte Termin erst einmal ausgesetzt.

Es ist aktuell also viel Bewegung in dem Thema.

Falls Sie auch betroffen sind, sollten Sie sich zeitnah anwaltlichen Rat einholen – wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um den sog. “Dieselskandal“ gerne zur Verfügung.