Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
Autos stehen im Stau

Neues im Dieselskandal: EuGH-Gutachten beurteilt Abschalteinrichtung in Dieselautos als unzulässig

Mai 8, 2020

Der Dieselskandal beschäftigt bereits seit Jahren die Autoindustrie, Politik und Gesellschaft. Und noch immer treten neue Erkenntnisse und immer wieder aktuellere Urteile im Zusammenhang mit dem Skandal auf, die von großer Bedeutung für Betroffene sein können. Erst kürzlich hat Generalanwältin Eleanor Sharpston in den veröffentlichen Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Abschalteinrichtungen in Dieselautos als grundsätzlich unzulässig eingestuft.

Wir teilen die Meinung der Generalanwältin, dass sich der Einsatz von einer Abschalteinrichtung nicht durch das angeblich übergeordnete Ziel rechtfertigen lässt, den Motor schützen zu wollen.

In dem aktuellen Fall am EuGH geht es um Untersuchungen gegen VW in Frankreich. VW wird vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen in die Motorsteuerung von Dieselfahrzeugen eingebaut, und in der Folge den Käufer arglistig getäuscht zu haben. Die Software der Abschalteinrichtung soll angeblich unterscheiden können, ob das Fahrzeug gerade im Rahmen eines Abgastests oder im normalen Fahrbetrieb eingesetzt wird: Bei einem Test soll folglich eine große Menge Abgas zurück in den Motor geleitet werden, während bei der Nutzung im Straßenverkehr hingegen der Grenzwert für den Stickoxidausstoß überschritten wird. Nun will ein Ermittlungsrichter aus Paris vom EuGH eine Entscheidung darüber, ob und wann eine derartige Abschalteinrichtung unzulässig und in welchen Fällen ihre Verwendung in Ausnahmen hingegen zulässig ist.

Ein technisches Gutachten, welches im Zuge der Ermittlungen gegen VW in Frankreich angefertigt worden ist, hat herausgestellt, dass dir fraglichen Fahrzeuge 50 Prozent weniger Stickoxide erzeugt hätten, wenn die Abschalteinrichtung bei der Nutzung im normalen Straßenbetrieb so gearbeitet hätte, wie während eines Abgastests. Folge wäre allerdings gewesen, dass die Motoren schneller verschmutzt, und häufigere Wartungen notwendig geworden wären, was wiederum mit höheren Kosten verbunden gewesen wäre.

Nun legte Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der vergangenen Woche dar, dass laut der Verordnung 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates die Nutzung von Abschalteinrichtungen, wie die von der VW AG, unzulässig seien. Sie sieht lediglich die Möglichkeit einer Ausnahme unter der Bedingung, wenn die Abschalteinrichtung den Zweck erfüllen würde, aktiv den Motor vor Schaden zu bewahren.

Wie das Urteil am EuGH ausfallen wird, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Schon jetzt aber ist deutlich geworden, dass die Abschalteinrichtungen in den betroffenen VW-Fahrzeugen im Grundsatz unzulässig sind. Betroffene Kunden sollten sich daher dringend über ihre rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf Schadensersatz anwaltlich beraten lassen.  

Bildnachweis: pixabay.com

Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!