NEUES URTEIL DES EUGH: DIE DEUTSCHE UMWELTHILFE ERLANGT MEHR BERECHTIGUNGEN

Was zuerst als Erfolg wahrgenommen wird, kann eine Gefahr für Dieselfahrer darstellen. Denn das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 08.11.2022 besagt, dass nationale Umweltverbände, wie in Deutschland die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Berechtigung haben, gegen Typengenehmigungen von Dieselautomobilen (EURO 5 und EURO 6) vorzugehen und auch zu klagen, wenn diese die Typengenehmigung nur auf der Grundlage von verbauten sog. unzulässigen Abschalteinrichtung erlangt haben, worauf in der Konsequenz sogar Stilllegungen der betroffenen Fahrzeuge folgen könnten.

Was bedeutet das genau?

Die DUH darf laut dem besagten Urteil (Rs. C-873/19) gegen Bescheide vorgehen, mit denen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Typengenehmigungen oder auch nachträgliche Software-Updates bei Dieselfahrzeugen mit sog. Thermofenstern genehmigt hat. Zudem wurde erneut bekräftigt, dass solche Thermofenster im Grundsatz illegal sind. Somit droht vielen Dieselfahrern die Stilllegung ihrer KFZs – im Einzelfall trotz Software-Update. Die VW AG und andere Hersteller versuchen nun den Folgen entgegenzuwirken und sich vermehrt auf die Verjährung der Ansprüche von Klägern zu berufen.

Ein schnelles Handeln ist also angezeigt.

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