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Junge Frau an ihrem Laptop. Daneben liegt ein Blatt

Rechtswidrige Rückforderung von Meister-BAföG

Juni 28, 2016

In einem Urteil vom 13.03.2014 (Az. 3 A 4605/12) hat das Verwaltungsgericht Hannover die Rückforderung von Meister-BAföG für rechtswidrig erklärt. Diese Art des BAföGs wird für Fortbildungen gewährt, die neben der hauptberuflichen Tätigkeit besucht werden. Es handelt sich dabei um ein Darlehen. Im vorliegenden Fall erhielt die Klägerin das Meister-BAföG zunächst. Sie konnte jedoch die Lehrveranstaltungen an mehreren Samstagen nicht wahrnehmen, da ihr Arbeitgeber forderte, dass sie bei ihm arbeitet. Die für die Zahlung des Meister-BAföG zuständige Behörde sandte ihr deshalb einen Rückforderungsbescheid über den gesamten Betrag und berief sich auf nicht ausreichend entschuldigte Fehlzeiten an den bewussten Samstagen. Intern gelten demnach nur Krankheit oder Schwangerschaft als ausreichende Entschuldigungsgründe.

Das Verwaltungsgericht hob diesen Rückforderungsbescheid in seinem Urteil auf, da die angewandte Verwaltungspraxis durch die gesetzlichen Vorschriften nicht hinreichend gestützt wird. Durch das Versäumnis der Lehrveranstaltung konnte die Klägerin nämlich einen arbeitsrechtlichen Verstoß vermeiden. Daher kann ihr nicht zugemutet werden, dass sie, nur um den Förderungsvoraussetzungen des Meister-BAföG zu entsprechen, gegen ihren Arbeitsvertrag verstößt und damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz gefährdet.

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Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

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