SCHADENSERSATZ BEI FEHLENDEM KITA-PLATZ TROTZ RECHTSANSPRUCH?

Der Mangel an Kita-Plätzen ist schon seit längerer Zeit Thema in den Medien. Obwohl 2013 beschlossen wurde, dass Kinder ab einem Jahr Anspruch auf Betreuung haben, können die Einrichtungen vor allem in Großstädten nicht immer genügend Kita-Plätze bieten. Deshalb ist es einigen Eltern nicht möglich, wie geplant wieder in ihren Beruf einzusteigen. In diesem Fall können Eltern auf Schadensersatz klagen, um das fehlende Gehalt auszugleichen.

Die Klage ist aber nur dann erfolgreich, wenn die Eltern den Bedarf eines Betreuungsplatzes rechtzeitig angemeldet haben. Eine weitere Bedingung ist, dass die Eltern keinen zumutbaren Kita-Platz abgelehnt haben. Unter unzumutbar fallen beispielsweise Einrichtungen, die bauliche Mängel aufweisen oder weiter als fünf Kilometer beziehungsweise 30 Minuten Fahrweg von dem eigenen Zuhause entfernt sind. Außerdem ist für die Klage wichtig, ob die Kommune die Schuld für den fehlenden Kita-Platz trifft. Sie trägt keine Verantwortung, wenn die Betreuung zum Beispiel durch fehlende Fachkräfte trotz Stellenausschreibung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall haben die Eltern kein Recht auf Schadensersatz.

Konkret entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 20.10.2016 (AZ. III ZR 178/15) in einem Fall von drei Müttern aus Leipzig, dass den Eltern, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, ein Ausgleich des Verdienstausfallschadens zusteht. Auch wenn die Betreuung normalerweise allein Recht des Kindes sei, bestehe das Gesetz auch, um die Interessen der Eltern zu schützen und das Vereinen von Arbeit und Familie zu erleichtern, erklärten die Richter.

Es ist allerdings diesem wegweisenden Urteil bis dato keine Klagewelle um Kita-Plätze gefolgt. Vor allem kleinere Gemeinden können dank des fortgeschrittenen Ausbaus inzwischen meist ausreichend Betreuungseinrichtungen anbieten. Zu einem Mangel kommt es hauptsächlich in großen Städten mit viel Zuzug. Einigen Eltern ist jedoch auch in dieser Lage der Aufwand, einen Schadensersatz einzuklagen, scheinbar zu hoch. Auch ist vielen Eltern bis heute das ihnen zustehende Recht auf Kinderbetreuung nicht bewusst.