Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist.

Was ist passiert?

Der Kläger kaufte im Jahre 2019 einen Mercedes GLC 250 für 55.000 Euro. Den Kauf finanzierte er zum größten Teil über die Mercedes-Benz-Bank, die die besagte Klausel verwendete.

Später verlangte er Schadensersatz von der Mercedes-Benz Group. Er behauptete, dass in dem Auto unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut seien, wodurch es beim Fahren mehr giftige Abgase ausstoße, als es gesetzlich erlaubt sei.

Haben Kläger wegen der besagten Klausel m Kreditvertrag keinen Anspruch auf Schadensersatz?

Das lässt sich nach dem Wortlaut der Klausel im Kreditvertrag der Mercedes-Benz-Bank zunächst vermuten. So entschied auch das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) in diesem Fall, dass der Kläger aufgrund der Klausel nicht mehr berechtigt sei, auf Schadensersatz zu klagen. Laut dem OLG sei die Klausel in den Darlehensbedingungen der Bank rechtmäßig.

Wie stehen die Chancen?

Trotz dieser Entscheidung des OLG Stuttgart stehen die Chancen auf Schadensersatz recht gut.

Der BGH entschied aktuell am 24.04.2023, dass die Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist (vgl.: BGH; Urteil vom 24.03.2023, Az.: Vla ZR 1517/22). Die Vorsitzende Richterin Eva Menges begründete diese Entscheidung damit, dass die Klausel zu weit gefasst und daher insgesamt unwirksam sei.

Wie sind die Aussichten?

Da zudem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21.03.2023 entscheiden hat, dass Betroffenen Automobilbesitzern schon dann ein Anspruch auf Schadensersatz zukommen würde, wenn die Automobilhersteller nur fahrlässiger Weise eine unzulässige Abgasmanipulationstechnik eingebaut hätten (vgl.: Urteil EuGH vom 21.03.2023, Az.: C-100/21), stehen die Chancen auf Schadensersatz mithin aktuell gut.

Wie sich der BGH wiederum zu dieser Auffassung des EuGH stellen wird, bleibt abzuwarten. Nach derzeitigem Stand soll dies in der kommenden Verhandlung vor dem BGH am 08.05.2023 geklärt werden.

Benötigen Sie Hilfe bei rechtlichen Fragen rund um den sog. Dieselskandal? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Bildnachweis: GettyImages/AndreyPopov

Auch die Wohnmobilbranche hat der Abgasskandal Mitte letzten Jahres erreicht.  

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und der Schwesterkonzern Iveco stehen seitdem unter Verdacht, Abgaswerte manipuliert zu haben. Zu Recht, wie sich nun herausstellte. Betroffen sollen Modelle der Abgasnorm Euro 5 und 6 sein.  

Das Landesgericht Koblenz verurteilte FCA (Fiat Chrysler Automobiles) vor einigen Wochen (01.03.2021) nun erstmals zu einer Schadensersatzzahlung von 52.484,21 € (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316/20). Grund der Klage: Das Wohnmobil des Klägers, ein Wohnmobil vom Typ Roller Team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS und einem Dieselmotor vom Typ Multijet (Hubraum 2,3 Liter), wurde so manipuliert, dass die vorgeschriebenen EU-Grenzwerte nur bis zu 22 Minuten nach Start des Motors eingehalten werden. Da der Testlauf des Abgasprüfstandes durchschnittlich 20 Minuten andauert, kann von einer absichtlichen Manipulation ausgegangen werden.  

Betroffen sollen bei Fiat und Iveco alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 und 6 der Baujahre zwischen 2014 und 2019 sein. Bei Wohnmobilen auf Fiat-Basis stehen folgende Motoren besonders im Fokus: 2  

• 1,3 Liter Multijet: 1,3 Liter 16V Multijet  

• 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter  

• 2,0 Liter Multijet: 2,0 Liter  

• 2,2 Liter Multijet   

• 2,3 Liter: 2,3 Liter Multijet  

• 3,0 Liter  

Was können Betroffene tun?  

Betroffene Wohnmobilbesitzer sollten den Schaden nicht auf sich sitzen lassen. Neben einem Wertverlust können kostenpflichtige Updates der Motorsteuerung auf die Besitzer zukommen. Im schlimmsten Fall droht gar die Stilllegung des Fahrzeuges oder das Verbot, etwa die Innenstädte zu befahren. 

Betroffenen wird empfohlen, sehr zeitnah den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen, um die Rückabwicklung des Kaufvertrages beim Hersteller – zwischenzeitlich aufgrund einer Fusion die STELANTIS N.V. – und/oder Nachbesserung und Schadensersatz beim Händler einzufordern.  

Bei Fragen beraten wir Sie gerne in Ihrem individuellen Anliegen.  

Quellen:

ADAC (2021): Fiat: Verdacht der Dieselmanipulation, [online] https://www.adac.de/verkehr/ 1 abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/rechte-verbraucher/fiat-dieselmanipulation/ [letzter Zugriff: 30.03.2021]  

ADAC (2021): Fiat: Verdacht der Dieselmanipulation, [online] https://www.adac.de/verkehr/ 2 abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/rechte-verbraucher/fiat-dieselmanipulation/ [letzter Zugriff: 30.03.2021] 

Bildnachweis: GettyImages / AscentXmedia

Der Abgasskandal weitet sich aus. Dieses Mal wird der Daimler AG vorgeworfen, mit dem Mercedes GLK 220 CDI ein Modell auf den Markt gebracht zu haben, dessen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Software verfälscht wurden. 60.000 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015 sind betroffen. Gegen Daimler wird nun aufgrund des Fundes einer illegalen Abschaltungsanlage, die die Abgaswerte verfälscht, ermittelt.

Der Vorwurf

Der Stickoxidausstoß sei durch eine verdächtige Software-Funktion nach unten reguliert worden, die mithilfe der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden – allerdings nur im Prüfzyklus und nicht im realen Straßenverkehr, wodurch der Grenzwert des Stickoxid-Ausstoßes unter normalen Bedingungen nicht eingehalten werde. Mit Hilfe von Softwareupdates soll Daimler schon versucht haben, diese Funktion unbemerkt wieder zu entfernen. Das Unternehmen streitet diese Behauptung ab.

Betroffene Motoren des Abgasskandals sind der OM 642 und der OM 651 (EURO 5). Bereits im vergangenen Jahr sind mehrere Fahrzeugmodelle dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch die unzulässige Abschalteinrichtung aufgefallen. Durch weitere Untersuchungen des SUV-Modells GLK 220 CDI wurden die Vermutungen weiter verstärkt. Dies ist nicht der erste Abgasvorwurf, mit dem Daimler belastet wurde.

Allein in Deutschland mussten bereits 280.000 Fahrzeuge durch unzulässige Abschalteinrichtungen zurückgerufen werden. Die Vorwürfe, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, werden von Daimler zwar bestritten, einen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge führen sie jedoch trotzdem durch.

Was zu beachten ist

Betroffene sollten die möglichen Ansprüche der Rückabwicklung des Kauf- oder Leasingvertrages dringend anwaltlich prüfen lassen. Dies sollte möglichst vor der Durchführung einer etwaigen “Nachbesserung“ durch ein Software-Update durch die Daimler AG erfolgen, da ein Nachjustieren seitens Daimler dazu führen kann, dass von dort fortgesetzt Schadensersatzansprüche negiert werden.

Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen haben die Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer streitigen Auseinandersetzung mit der Daimler AG zu tragen.

Jüngst hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die vorsätzliche Manipulation von Abgasanlagen zur Verfälschung von Abgaswerten eben zu einem Rückabwicklungsanspruch des betroffenen Fahrzeugeigentümers führt, der sich wiederum lediglich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss. Dies bedeutet auch für die aktuelle Situation und betroffene Daimler-Kunden, dass ggf. der Kauf- oder Leasingvertrag gänzlich bei Zahlung einer Nutzungsentschädigung rückabgewickelt werden kann.

Sie sollten mithin sehr zeitnah prüfen, ob auch Sie betroffen sind, und sich in diesem Fall umgehend anwaltlichen Rat einholen.

Bildnachweis: pixabay.com

Der Dieselskandal hat in den letzten Monaten weiter um sich gegriffen. Autokonzernen konnte eine Reihe von Manipulationen zur Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Grenzwerte für Abgasemissionen nachgewiesen werden. Waren zuerst Fahrzeuge des Herstellers Volkswagen betroffen, mussten nach und nach auch andere namhafte Marken gravierende Verfehlungen in der Produktion eingestehen – und dafür Schadensersatz leisten.

So musste etwa die VW AG im Rahmen des Dieselskandals, nachdem dieser 2015 ans Licht kam, für Bußgelder, technische Umrüstungen und Entschädigungen bisher mehr als 27 Milliarden Euro aufbringen. Mehr als 300.000 betroffene Endkunden schlossen sich zudem bis Ende 2018 mit einer Sammelklage zusammen, um von der VW AG wegen der manipulierten Abgassteuerung Schadensersatz zu fordern. Aktuell kämpfen auch die Käufer anderer Automarken, deren Fahrzeuge mit Manipulationssoftware ausgestattet wurden, um ihr Recht.

Im Dezember rief die VW-Tochter Audi im Zusammenhang mit dem Dieselskandal weitere 64.000 Fahrzeuge zurück. Auch zahlreiche Mercedes-Modelle, etwa Fahrzeuge der C-, E- und S-Klasse, der Vito sowie die G-Klasse (GLC und ML), sind betroffen. Obwohl BMW lange Zeit beteuerte, im Gegensatz zu vielen Konkurrenten keine illegalen Emissionsmanipulationen vorgenommen zu haben, musste das Münchner Autounternehmen im letzten Jahr ebenfalls Fehler in der Abgasaffäre einräumen. Und auch Porsche hatte bereits im Sommer 2017 Fahrzeuge der Modellreihe Cayenne wegen einer beanstandeten illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen müssen.

Die Liste vom Dieselskandal betroffener Autohersteller und -marken ist also lang. Endkunden, die manipulierte Fahrzeuge erworben haben, sollten aktuell versuchen, von den entsprechenden Herstellern Schadensersatz zu fordern und sich dementsprechend anwaltliche Unterstützung suchen. Sollten Sie als Dieselfahrer durch den Abgasskandal betroffen sein, können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an uns wenden! Wir vertreten bereits zahlreiche Betroffene.

Bildnachweis: gettyimages/gabort71

Der Münchner Autobauer BMW ist bisher der einzige Konzern gewesen, der noch nicht in den Abgasskandal verwickelt war. Das hat sich nun geändert. Rund 11.400 Automobile sollen betroffen sein. Bei einer Razzia im März 2018 sind die Konzernzentrale sowie das Forschungs- und Innovationszentrum in München und das Dieselmotorenwerk in Steyr, Österreich durchsucht worden. Firmenvertreter von BMW hatten zugegeben, dass in den Modellen 750 3.0 Diesel Euro 6 und M550 3.0 Diesel Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingebaut worden seien. Dies sei aber keine böse Absicht, sondern lediglich ein Versehen gewesen. Die Software sei ursprünglich für die SUV-Modelle X5 und X6 entwickelt und durch einen Irrtum in den anderen Modellen eingebaut worden. Dadurch funktioniert die Abgasreinigung bei den beiden 5er- und 7er-Modellen nicht mehr korrekt, was zu einem erhöhten Abgasausstoß führt. Aufgrund dieses Irrtums bestreitet BMW, in die Diesel-Affäre verwickelt zu sein, da keine absichtliche Manipulation vorliegen würde. Weiterhin führte der Konzern aus, dass der erhöhte Abgasausstoß ohnehin ein Nachteil für BMW sei, da bei Prüfungen schlechte Werte gemessen würden und davon niemand profitieren könne. Die betroffenen Modelle sind allesamt von BMW zurückgerufen worden, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag für technische Änderungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorgelegt. In den USA liegt zwischenzeitlich eine Sammelklage auf Schadensersatz durch die Kanzlei Hagens Berman und eine weitere Sozietät gegen BMW vor. Zehntausende Fahrzeuge der Modelle X5 und 330d, die zwischen 2009 und 2013 verkauften worden sind, sollen auf der Straße einen Schadstoffausstoß haben, der die US-Grenzwerte um das bis zu 27-fache übersteige. Auch dies liegt an einer Software, die die Emissionswerte laut BMW irrtümlich verändert. Die Kläger sprechen hingegen von Manipulation. Der Konzern hat sich noch nicht konkret zur Klage aus New Jersey geäußert, beharrt aber darauf, nicht manipuliert zu haben. Sollten auch Sie von der Dieselproblematik bei BMW betroffen sein, sollten Sie schleunigst anwalt-lich die Ihnen zustehenden Rechts und Ansprüche prüfen lassen. Der VW-Dieselskandal hat gezeigt, dass erhebliche finanzielle Verluste bei einer Weiterveräußerung der betroffenen Fahrzeuge drohen. Bildnachweis: Pixabay.com

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!