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Schriftzug "Webinar" - im Hintergrund ein Mann im Anzug und Tablet in der Hand

Abmahnungen für die Nutzung des Begriffs Webinar?

August 12, 2020

In Zeiten von Corona steigt die Anzahl von Meetings, Besprechungen, Unternehmensvorstellungen und Seminaren, die virtuell vorgenommen werden. Insbesondere für letztere hat sich der Begriff des Webinars eingebürgert, einer Synthese aus den Begriffen Web und Seminar. Nun machte die Nachricht die Runde, der Begriff sei markenrechtlich geschützt – und abmahnfähig.

In der Tat ist der Begriff Webinar seit 2003 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Doch Rechteinhaber Mark Keller beruhigte bereits, indem er verlautbaren ließ, er selbst habe keine Abmahnungen aussprechen lassen und würde nur gegen die ungenehmigte Verwendung seines Markenbegriffs WEBINAR® vorgehen.

Inwiefern der Begriff Webinar abseits davon wirklich abmahnfähig ist, ist zudem höchst fraglich, da er schon mangels Unterscheidungskraft und wegen dem rein beschreibenden Charakter eher nicht markenschutzfähig sein wird. Nichtsdestoweniger sollte man von der Verwendung des geschützten Markenbegriffs WEBINAR® absehen.

Aktuelles

Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

Eine Klausel in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, sorgt in letzter Zeit für viel Aufruhr. Diese Klausel besagt, dass die Darlehensnehmer als Sicherheit “gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen die Mercedes-Benz Group“ an die Bank abtreten würden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass diese Klausel der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist. Was ist passiert? Der Kläger kaufte im[..] weiterlesen »

Urteil des BAG: Verjährung des Urlaubsanspruchs

22. März 2023

Allgemein galt: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen (§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz – BurlG) eines Arbeitnehmers verfällt am Ende des Urlaubsjahres. Sollte der Urlaub aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden, können diese Urlaubstage auf das nächste Jahr übertragen, jedoch nur bis Ende März genommen werden. Dies muss nun neu bewertet werden. Hintergrund[..] weiterlesen »

Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

14. Februar 2023

Seit das Landgericht Gießen mit Urteil vom 12.03.2021 (Az.: 4 O 480/20) als eines der ersten Landgerichte in Deutschlang einem Online-Casino-Spieler die Rückerstattung seiner Spieleinsätze, hier waren es rund 12.000,00 Euro, zugesprochen hat, erhoben zahlreiche Betroffene Klagen gegen diverse Online-Casinos. Weitere Landgerichte folgten, wie etwa das Landgericht Coburg, das Landgericht Paderborn und das Landgericht Aachen.[..] weiterlesen »

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