Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
Jemand unterschreibt ein Dokument

Finanziell unvorteilhafte Lebensversicherung? – Rückabwicklung kein Problem

Juli 19, 2017
Wer zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 eine Lebens- und/oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann diese sehr oft rückabwickeln. Hintergrund ist, dass die Versicherer in dem besagten Zeitraum oftmals Fehler bei der Übermittlung der zu erteilenden Widerspruchsbelehrung gemacht haben bzw. es verabsäumten, die weiteren Pflichtinformationen und Vertragsunterlagen ordnungsgemäß zu übermitteln. Nach den damaligen Bestimmungen konnte gegen einen Lebens- und/oder Rentenversicherungsvertrag binnen 14 Tagen (ab Dezember 2004 binnen 30 Tagen) Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch führte dazu, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig galt. Diese Frist begann jedoch erst zu laufen, nachdem der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß von der Versicherung über das ihm damals zustehende Widerspruchsrecht, die Verbraucherinformationen und die Vertragsbedingungen belehrt worden war. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht und die Vertrags- und Verbraucherinformationen trug dabei stets die Versicherung. Den damaligen Regelungen entsprechend, erlosch dieses Widerspruchsrecht jedoch immer mit Ablauf eines Jahres nach der ersten Prämienzahlung - also auch, wenn die Widerspruchsbelehrung und/oder die anderen zu übermittelnden Unterlagen dem Versicherungsnehmer bis dahin nicht vorlagen oder falsch übermittelt worden sind. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings im Jahre 2013 nach einer Vorlage durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass dieser automatische Wegfall des Widerspruchsrechts nach einem Jahr nicht europarechtskonform war. Daraus folgt, dass das Widerspruchsrecht für die betroffenen Versicherungsverträge weiterhin ohne jede zeitliche Begrenzung fortbesteht. Die Bedingung dafür ist, dass seinerzeit etwa die Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht erfolgt ist bzw. fehlerhaft war oder seitens der Versicherung die Versicherungsbedingungen und/oder Verbraucherinformationen nicht übermittelt wurden. In diesen Fällen hat der Versicherer nach einem Widerspruch auch heute noch die gezahlten Prämien dem Versicherungsnehmer zurückzuzahlen. Zudem hat der Versicherer für die Verwendung der durch den Versicherungsnehmer gezahlten Prämie diesem eine Nutzungsentschädigung zu leisten. Wenn Sie also in dem oben genannten Zeitraum eine Lebens- und/oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie dringend prüfen lassen, ob diese für Sie finanziell vorteilhaft ist und andernfalls einen Widerspruch zur Auflösung des Vertrages in Erwägung ziehen. Im Übrigen liegt mit der Weigerung der Versicherung, einen begründeten Widerspruch zu akzeptieren, ein Rechtsschutzfall vor, für den Ihre Rechtsschutzversicherung aufzukommen hat. Bei Rückfragen helfen Ihnen die Rechtsanwälte Ihres Vertrauens weiter. Bildnachweis: pixabay.com

Aktuelles

Mehr Chancen für Arbeitnehmer: Der Bundesrat stimmt dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung“ zu

11. August 2023

Am 07.Juli 2023 hat der Bundesrat dem neuen „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ zugestimmt, welches unter anderem eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld vorsieht. Durch das Gesetz sollen Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erhalten. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Ausbildungsgarantie[..] weiterlesen »

Bundesgerichtshof sieht erstmals grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Thermofenstertechnik.

28. Juni 2023

Betroffene Kunden kommen nach aktueller Rechtsprechung des BGH gegenüber Autoherstellern, die ihre Dieselfahrzeuge mit der sogenannten Thermofenstertechnik ausgerüstet haben, nun grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Abgase nur in einem kleinen Temperaturbereich gesetzeskonform gereinigt werden. In diesem Fall stünde Käufern solcher Fahrzeuge ein Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zu. Der BGH hob bei diversen Verfahren, an[..] weiterlesen »

Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes: Behörden dürfen Radfahren trotz Alkoholkonsum nicht verbieten.

14. Juni 2023

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 17. April 2023 (Az.11 BV 22.1234) entschieden: Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt, und dem deswe- gen der Führerschein entzogen wurde, darf in Zukunft trotzdem weiter mit erlaubnisfreien Gefährten, wie dem Fahrrad oder dem E-Scooter, unterwegs sein. Wie begründet der BayVGH diese Entscheidung? Die[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!