Alle News Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Insolvenzrecht Mietrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Vertragsrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbsrecht Zivilrecht
Ein Mörser und etwas Öl

Markenrechte

Mai 23, 2016

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.02.2012 (Az.: I ZR 100/10) entschieden, dass zwischen der Wort-/Bildmarke „pjure“ und der Internetdomain „pure“ keine Gefahr der Verwechslung im Sinne des Markenrechtes vorliegt.

Das Gericht hatte zu klären, ob eine Klägerin, die Massageöle unter der Bezeichnung „pjure“ verkauft, wirklich damit rechnen muss, dass ihre Produkte mit denen einer anderen Anbieterin verwechselt werden könnten. Die Beklagte, die ihre Massageöle unter der Bezeichnung „pure massageoil“ vertreibt, ist gleichzeitig Inhaberin der Domain www.puremassageoil.com. Auf dem Rechtsweg sollte sie zur Unterlassung aufgefordert werden.

Der BGH begründete die Entscheidung zugunsten der Beklagten folgendermaßen: Die Marke „pjure“ könne aufgrund der vom englischen „pure“ abweichenden Schreibweise eher einer Verwechslungsgefahr ausgesetzt sein erlange und gerad deshalb gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG Schutzfähigkeit. Eine etwaige Verwechslungsgefahr mit den Produkten der Internetdomain „pure“ wurde trotz dem ähnlichen Klang beider Bezeichnungen nicht festgestellt. Die Internetdomain wurde vom Gericht als nähere Kennzeichnung der Herkunft der Ware gesehen, da sie in diesem Fall mehr als nur eine Internetadresse darstellt.

Gerade bei der Wahl von Internetdomains kann es häufig zu Verletzungen des Markenrechts kommen. Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung der Catch-All-Funktion bei Internetdomains geboten. Hier führt jede Eingabe des Verbrauchers zur Weiterleitung, ohne dass der Nutzer erkennt, welcher Zusammenhang zwischen seiner Eingabe und der Adresse der Subdomain besteht. Das Kammergericht Berlin sah darin bereits eine Markenrechtsverletzung.

 

Bildnachweis: pixabay.com

Aktuelles

Mehr Chancen für Arbeitnehmer: Der Bundesrat stimmt dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung“ zu

11. August 2023

Am 07.Juli 2023 hat der Bundesrat dem neuen „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ zugestimmt, welches unter anderem eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld vorsieht. Durch das Gesetz sollen Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung erhalten. Folgende Neuerungen sind vorgesehen: eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Ausbildungsgarantie[..] weiterlesen »

Bundesgerichtshof sieht erstmals grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Thermofenstertechnik.

28. Juni 2023

Betroffene Kunden kommen nach aktueller Rechtsprechung des BGH gegenüber Autoherstellern, die ihre Dieselfahrzeuge mit der sogenannten Thermofenstertechnik ausgerüstet haben, nun grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Abgase nur in einem kleinen Temperaturbereich gesetzeskonform gereinigt werden. In diesem Fall stünde Käufern solcher Fahrzeuge ein Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zu. Der BGH hob bei diversen Verfahren, an[..] weiterlesen »

Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes: Behörden dürfen Radfahren trotz Alkoholkonsum nicht verbieten.

14. Juni 2023

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 17. April 2023 (Az.11 BV 22.1234) entschieden: Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt, und dem deswe- gen der Führerschein entzogen wurde, darf in Zukunft trotzdem weiter mit erlaubnisfreien Gefährten, wie dem Fahrrad oder dem E-Scooter, unterwegs sein. Wie begründet der BayVGH diese Entscheidung? Die[..] weiterlesen »

RECHTSANWALTSKANZLEI ZÖLLER IN MÜNSTER
IHRE KOMPETENTEN PARTNER IN ALLEN JURISTISCHEN FRAGEN

Logo Kanzlei Zöller Rechtsanwalt Münster

Markus Zöller LL.M. Rechtsanwalt,
Bogenstraße, Münster, Deutschland

Sie finden uns im Herzen von Münster!

Zu Fuß ist unsere Kanzlei weniger als 10 Minuten vom Bahnhof entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie im Parkhaus „alter Steinweg“ einen Parkplatz. Wir freuen uns auf Sie!