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Eine Frau hält ihr Handy in der Hand und ihre Kreditkarte daneben

Neue Button Lösung

Mai 23, 2016

Die sogenannte Button-Lösung verpflichtet Betreiber von Shops im Internet seit dem 01.08.2012 zu mehr Deutlichkeit bei der Abwicklung von Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen. Verbraucher sollen vor kostenpflichtigen Angeboten, die sie gar nicht nutzen wollten, geschützt werden. Ein Shop im Internet muss seine Schaltflächen so gestalten, dass der Verbraucher zweifelsfrei erkennen kann, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt.

Das kann durch einen Button geschehen. Die Formulierung im Gesetzestext ist jedoch undeutlich und spricht von einer ausdrücklichen Bestätigung der Zahlungsverpflichtung durch die Abgabe der Bestellung. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Shopbetreiber Buttons mit eindeutiger Beschriftung bevorzugen. Erlaubte Buttons sind demnach solche, die mit den Erklärungen „zahlungspflichtig“ oder „kostenpflichtig bestellen“ sowie „kaufen“ und „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“, versehen sind.

Außerdem muss der Unternehmer die wesentlichen Eigenschaften seiner Waren oder Dienstleistungen deutlich hervorheben. Das kann entweder auf der Übersichtsseite mit Linkmöglichkeit auf die Bestellseite sein oder auf beiden Seiten. Obwohl die erste Variante aufwendig ist, sollte sie hinsichtlich der ungeklärten Situation im Falle eines Gerichtsverfahrens bevorzugt werden. Der Gesamtpreis sowie alle weiteren Kosten müssen für den Verbraucher deutlich erkennbar sein. Bei dauerhaften Schuldverhältnissen müssen Mindestdauer, die Kündigungsmodalitäten und die Laufzeit angegeben werden. Bestätigungsbuttons und Informationen müssen in räumlicher Nähe angeordnet sein.

 

Bildnachweis: pixabay.com

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Durch Kredit-Klausel kein Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal?

26. April 2023

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Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen in Online-Casinos:

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