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Frau die an einer Hand lehnt, telefoniert und Tüten trägt

Retouren bei Onlineshops

Juni 28, 2016

Ab Mitte 2014 ist es Online-Händlern möglich, Ihre Retourkosten vollständig von ihren Kunden zahlen zu lassen.

Ab einem Warenwert von 40 Euro werden diese Kosten derzeit vom Händler übernommen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zudem festgelegt, wie sich die Kosten bei einem geringeren Warenwert verteilen. Im Rahmen einer EU-Richtlinie zu den Verbraucherrechten (2011/83/EU) soll nun bis zum 13.6.2014 ein Gesetz in Kraft treten, das die vorgenannten Bedingungen nicht mehr enthält. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, dass die Händler die Retourkosten bereits in ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Nach aktuellen Umfragen wollen etwa 75 Prozent der befragten Onlinehändler Retourgebühren veranschlagen. Größere Shops wollen jedoch auch weiterhin auf Gebühren verzichten und diese in die Preiskalkulation einfließen lassen. Für die Kunden ist es dann möglich, sich Waren zur Ansicht zu bestellen, diese kostenlos zu retournieren und sie anschließend günstiger bei einem kleineren Shopbetreiber zu bestellen.

Die Onlinehändler sollten sich deshalb möglichst frühzeitig ein für ihre Waren geeignetes Modell überlegen, damit sie nicht unter einem vermeidbaren Wettbewerbsnachteil zu leiden haben.

Bildnachweis: pixabay.com

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