Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG muss der Arbeitgeber den Urlaub, den der Arbeitnehmer aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann, finanziell abgelten. Der Arbeitnehmer kann weder auf seinen Urlaubsanspruch noch auf eine finanzielle Abgeltung im Voraus wirksam verzichten. Diese Regelung bezieht sich jedoch ausdrücklich nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Lange war unklar,...Read More